Überweisungen müssen nicht zu jedem Quartalsbeginn neu ausgestellt werden. Das stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor dem Hintergrund regelmäßiger Nachfragen in Praxen klar.
Eine bereits ausgestellte Überweisung bleibt gültig, solange der Erstkontakt mit der Facharztpraxis zeitnah erfolgt – auch wenn der Termin im Folgequartal liegt. Auch für Folgeuntersuchungen im selben Behandlungsfall ist keine neue Überweisung nötig.
red