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Ab 1. OktoberBye, bye Budget für Hausärzte

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat Regeln für die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen beschlossen, die ab dem vierten Quartal greifen. Für viele Hausarztpraxen bedeutet das Rettung in höchster Not, freut sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.

Hausärztliche Leistungen und auch Hausbesuche fallen ab 1. Oktober nicht mehr unters Budget.

Berlin. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wurde endlich auch der Weg für die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen frei gemacht.

Nun haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf das Verfahren zur Entbudgetierung geeinigt. Ab dem vierten Quartal 2025 fällt der Deckel für die hausärztlichen Leistungen weg.

Alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche nach den EBM-Nrn. 01410 bis 01413 und 01415 werden künftig voll vergütet. Die restlichen Leistungen verbleiben in der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).

Gesetzgeber muss nachschärfen

„Es war richtig, bis zum Schluss für die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen zu kämpfen – trotz des massiven Widerstands auch innerhalb der Selbstverwaltung. Hätte unser Verband, als Interessenvertretung der Hausärztinnen und Hausärzte, nicht immer weiter Druck gemacht, müssten die Praxen vielerorts auch in Zukunft mit Abschlägen von bis zu 30 Prozent leben. Nichtstun war also keine Option“, erklären die beiden Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier am Freitag (23.5.).

Unklar ist bislang, kritisiert die KBV, wie künftig notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung finanziert werden sollen. Der Gesetzgeber habe es versäumt, dafür eine Klarstellung im Gesetz zu hinterlegen.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert vom Gesetzgeber diesbezüglich eine Nachschärfung. “Ansonsten lässt er zu, dass sich die Krankenkassen mit ihren Tricksereien seinem ausdrücklichen politischen Willen bewusst widersetzen”, warnen Buhlinger-Göpfarth und Beier. Trotz des noch zu lösenden Problems werde unterm Strich mehr Geld in die hausärztliche Versorgung fließen, ist sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sicher.

Keine Einigung bei Vorhaltepauschale

Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch noch offen: Kassen und KBV konnten sich nicht über die Vorhaltepauschale (EBM-Nr. 03040) für die Hausärztinnen und Hausärzte einigen, die ebenfalls im GVSG verankert ist.

Man habe sich auf Eckpunkte geeinigt, erklärt die KBV über ihre Praxisnachrichten am Donnerstag (23.5). Diese würden die Basis für weitere Verhandlungen bilden. Man habe sich beispielsweise auf eine Konvergenzphase geeinigt, “damit Praxen sich schrittweise auf die neuen Anforderungen einstellen können”, so die KBV.

Hausärztliche Versorgung stärken

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hofft auf vernünftige Regelungen zur Ausgestaltung der Vorhaltepauschale.

“Unsere Erwartung ist, dass am Ende des Tages die Hausarztpraxen, die wirkliche hausärztliche Versorgung leisten und damit seit Jahrzehnten den Großteil der Versorgung stemmen, spürbar gestärkt werden. Das ist auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben im GVSG möglich. Hier braucht es Mut und einen klaren versorgungspolitischen Kompass”, betonen die beiden Bundesvorsitzenden.

Den 18-seitigen Beschluss zur Entbudgetierung finden Sie beim Erweiterten Bewertungsausschuss.

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