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Elektronischer HeilberufsausweiseHBA-Tausch: Die Zeit läuft ab

Die großflächige Austauschaktion von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) läuft weiter. Doch nicht alle Praxen wissen sicher, ob sie (erneut) tätig werden müssen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert eine katastrophale Kommunikation. Dabei tickt die Uhr immer lauter: Im schlimmsten Fall sind betroffene Hausärztinnen und Hausärzte ab 1. Juli von Teilen der Versorgung abgeschnitten.

Betroffene eHBA werden ab dem 1. Juli nicht mehr funktionstüchtig sein.

Dr. Michael Wagner ist verärgert. In den vergangenen Wochen hat er sich – neben dem Versorgungsalltag in der hausärztlich-internistischen Gemeinschaftspraxis, die er gemeinsam mit seiner Frau führt – immer wieder mit dem Tausch seines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) herumschlagen müssen. Bis zu 40 Minuten in der Warteschleife der Telefon-Hotline, mehrfache E-Mails – alle Versuche, den Hersteller seines eHBA zu erreichen, liefen ins Leere.

Als er schließlich eine Mitarbeiterin am Hörer hat, die ernüchternde Aussage: Aufgrund der aktuellen Flut von E-Mails und Fragen zum Thema sei man schlichtweg nicht mehr in der Lage, Nachrichten zu beantworten.

Für den Hausarzt aus Pattensen in Niedersachsen ist das ein Unding: “Dass die Digitalisierung in unseren hausärztlichen Praxen rund läuft, ist unverzichtbar für die Versorgung. Es kann nicht sein, dass wir hier in einer solchen Holschuld sind.”

Nicht einmal sechs Monate ist es her, dass Dr. Daniela und Dr. Michael Wagner ihre neuen eHBA erhalten haben; die alten hatten ihre reguläre Laufzeit von fünf Jahren erreicht. “Wäre ich nicht durch das Verbandsmagazin “Hausärztliche Praxis” dafür sensibilisiert worden, dass eHBA mitunter erneut getauscht werden müssen, würde ich mich bis heute in Sicherheit wiegen.”

Denn im Februar wurde – mitten im noch laufenden Austausch aufgrund der umgestellten Sicherheitszertifikate in der Telematikinfrastruktur (TI) – bekannt, dass eHBA mit teils fehlerhaften Chips ausgegeben wurden (s. Prozess 1 und 2).

Dass sich Praxen “seit Monaten mit immer neuen Austauschprozessen herumschlagen müssen”, kritisiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) deutlich. Zumal diese von den Verantwortlichen “katastrophal geplant und kommuniziert werden”, wie die Co-Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier beobachten.

“Ohne Ausweis liegt unsere Praxis lahm”

Auch Dr. Michael Wagner hat eigenen Angaben zufolge bis heute keine Nachricht seines Herstellers erhalten – obwohl beispielsweise Rechnungen zu jedem Zeitpunkt zugestellt werden konnten. Zwar geben auf Anfrage von “Hausärztliche Praxis” alle Anbieter unisono an, betroffene Kunden frühzeitig informiert zu haben – jedoch ist dies in der Regel per einfacher E-Mail passiert. Für Wagner ist das – gerade mit Blick auf die fatalen Folgen für die Patientenversorgung – unverständlich.

“Wie sich bei uns zeigt, ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail – wenn sie denn überhaupt erfolgt – nicht zuverlässig und ausreichend”, meint er. Mindestens in einer zweiten Welle sollten Praxen aus seiner Sicht obligat postalisch informiert werden. Doch ein internes Controlling, so die Beobachtung des Kunden, fehle vollständig. “Die Praxen sind völlig auf sich gestellt – und haben aufgrund fehlender Infos mitunter gar keine Chance, richtig zu handeln.”

Keine vollständige Übersicht über die Zahl betroffener Praxen

In der Tat scheint aktuell niemand genau zu wissen, wie viele Praxen konkret betroffen sind. Die Gematik, die eigenen Angaben zufolge in engem Austausch mit Herstellern und Anbietern steht, sah den Austausch Anfang April “bereits weit fortgeschritten”. Er befinde sich jedoch “in Teilen weiterhin in der Umsetzung”.

“Eine vollständige und tagesaktuelle Übersicht über die Anzahl der noch auszutauschenden Komponenten liegt nicht zentral vor”, teilt sie auf Anfrage von “Hausärztliche Praxis” mit und verweist stattdessen auf die Hersteller, die den Tausch jeweils organisieren.

Im Bereich der eHBA sind dies vier Hersteller: D-Trust / Bundesdruckerei, Medisign, T-Systems und SHC. Wie weit die Umstellung der betroffenen Kunden ist, wollen sie auf Anfrage der Redaktion nicht konkret mitteilen.

SHC beruft sich bei der Frage nach konkreten Zahlen auf das “Geschäftsgeheimnis”. Der Austausch betreffe “nur einen begrenzten Teil” der von SHC ausgegebenen eHBA. “Ein signifikanter Teil der betroffenen Karten wurde bereits ausgetauscht, wenige verbleibende erfolgen sukzessive”, hieß es Mitte April vage.

Auch die Bundesdruckerei nennt auf Anfrage keine absoluten Zahlen. Aber: Mitte April hätten 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte “auf die aktuelle Tauschaktion reagiert und ihren eHBA umgetauscht” – das heißt aber auch, dass ganze 40 Prozent dies noch nicht getan hatten.

Von Medisign lag bis Redaktionsschluss keine Rückmeldung vor.

Die Uhr tickt immer lauter – mit fatalen Folgen

Anfang April hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterdessen erneut angemahnt, dass die Zeit für den Austausch abläuft. Auch Dr. Michael Wagner, der sich in seiner Verzweiflung an den HÄV Niedersachsen gewendet hat, hört die Uhr deutlich ticken. “Wir haben keine Lust, im Juli ohne funktionstüchtige eHBA dazustehen. Denn ohne Arztausweise liegt unsere Praxis lahm.”

In der Tat werden betroffene eHBA ab dem 1. Juli nicht mehr funktionstüchtig sein. Die Folgen in der Praxis wären fatal: Ärzte benötigen den eHBA etwa für die elektronische Signatur, ohne die sie kein elektronisches Rezept ausstellen können.

Damit bleiben nur noch gut zwei Monate, um sämtliche betroffene Praxen – die mitunter noch nicht wissen, dass sie betroffen sind – zu identifizieren und auszutauschen. Zahlreiche Rückmeldungen von Praxen an die Redaktion belegen unterdessen Unsicherheiten rund um die Frage, ob und wie ein eHBA-Austausch ablaufen muss.

Zwei Austauschprozesse laufen parallel

Schwierig ist die Gemengelage, weil genau genommen zwei Austauschprozesse nebeneinander laufen. Auch der Hersteller SHC beobachtet, dass dies bei den eHBA-Inhabern in den vergangenen Wochen “verständlicherweise bereits zu einiger Verwirrung und Verunsicherung” geführt habe. Konkret geht es um folgende zwei Vorgänge, die strikt zu trennen sind:

  1. Austausch aufgrund der Umstellung der TI-Sicherheitszertifikate von RSA auf ECC nach Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur; dieser läuft seit Mitte 2025 (“Hausärztliche Praxis” 14/25). Der HÄV hatte bereits im Mai 2025 einen transparenten Migrationsplan von der Gematik gefordert; diesen gab es bis zuletzt jedoch nicht.
  2. Daran anschließender und davon unabhängiger Tausch von fehlerhaften eHBA seit Januar 2026. Dieser resultiert zum Großteil aus Sicherheitslücken, die im September 2024 aufgedeckt wurden.

Praxen können von Prozess 1, Prozess 2 oder von beiden Austauschprozessen betroffen sein.

Austausch 1 hat dabei sämtliche Bausteine der TI-Anbindung treffen können. Auf RSA basierende Konnektoren mussten bereits zum 31. Dezember 2025 ausgetauscht sein; für eHBA sowie Praxisausweise (SMC-B) hatten HÄV und KBV eine Verlängerung der Frist bis 30. Juni 2026 erwirken können. Für die in Kartenterminals verbauten gSMC-KT-Karten gilt die Frist 31. Dezember 2026.

Austausch 1: Generation prüfen

Für alle vier Anbieter von eHBA gilt: Auf der Rückseite des eHBA ist die Kartenversion vermerkt. Alle Karten, die nicht die Kennzeichnung G2.1 tragen (heißt: entweder “G2” oder keine Generationskennung), sind vom primären Austausch betroffen. Findet sich dort die Kennzeichnung “G2.1”, gehört der Ausweis zur neuen Generation.

Zusätzlich können sich Hausärztinnen und Hausärzte im Kartenportal ihres Anbieters anmelden und dort die Zertifikatsinformationen der Karte prüfen, um die ECC-Fähigkeit zu verifizieren.

Wichtig in der Praxis: Das gleiche gilt für Praxisausweise (SMC-B-Karten), ohne die ein Zugang zur TI und ihren Anwendungen nicht möglich ist.

Austausch 2: Erneuter Blick nötig

Hausärztinnen und Hausärzte, die einen eHBA der Generation 2.1 besitzen, sind jedoch keinesfalls auf der sicheren Seite. Auch sie sollten, je nach Anbieter, noch einmal einen Blick auf ihren eHBA werfen:

  • Anbieter D-Trust und SHC: Laut Hersteller gibt es in bestimmten Infineon-Chips eine Schwachstelle, sie müssen deswegen bis 30. Juni ausgetauscht werden. Auf der Rückseite betroffener Ausweise ist der Schriftzug “Idemia” zu finden. eHBA mit dem Schriftzug “G&D” sind laut D-Trust nicht betroffen. Wer eine SHC-Karte mit einer Restlaufzeit von mehr als sechs Monaten besitzt, kann laut Hersteller eine Austauschkarte erhalten, für die weder eine Kammerfreigabe noch ein Identifizierungsverfahren notwendig ist. Bei kürzerer Restlaufzeit muss eine Folgekarte beantragt werden, für die beide Verfahren durchlaufen werden müssen. Cave: SHC betont, dass zur Durchführung des Tauschs sichergestellt werden müsse, dass bisherige Kontaktdaten wie Name, Adresse oder E-Mail korrekt und weiter aktuell sind, andernfalls muss auch in diesen Fällen eine Folgekarte bestellt werden. Dies müssen Hausärztinnen und Hausärzte im Kundenkonto vornehmen. Der mit Gematik und Ärztekammern abgestimmte Prozess verlaufe “planmäßig”, teilte SHC Mitte April auf Anfrage mit. “Wir stellen sicher, dass alle zu tauschenden Karten rechtzeitig vor Ablauf der Frist im Juni 2026 ersetzt werden”, sichert SHC zu.
  • Anbieter Medisign: Hier sind einige eHBA zwar als “ECC-only” deklariert, haben aber fälschlicherweise noch zusätzlich ein RSA-Zertifikat. “Da unklar ist, wie sich der Konnektor und andere TI-Komponenten bei der Nutzung solcher Karten verhalten, müssen diese Karten ausgetauscht werden”, erklärt die KBV. Laut Medisign sind alle 2.600 Karten betroffen, die seit 1. Januar dieses Jahres ausgegeben wurden. Medisign wird eigenen Angaben zufolge auf Basis der vorliegenden Anträge Ersatzkarten produzieren. “Eine erneute Antragstellung und Identifizierung sind nicht erforderlich”, heißt es auf der Webseite.
  • Anbieter T-Systems: Bis dato ist nicht bekannt, dass bereits auf 2.1 ausgetauschte eHBA aufgrund technischer Probleme abermals getauscht werden müssten.

Lange Lieferzeiten: Betroffene sollten schnell tätig werden

Betroffene Hausärztinnen und Hausärzte sollten schnell tätig werden. Denn: Die Bereitstellung und Einbindung der neuen Ausweise in die Praxis-IT kann mitunter mehrere Wochen dauern, und in der Vergangenheit ist es immer wieder zu Lieferschwierigkeiten gekommen.

Wer bis kurz vor Ablauf der Frist mit der Bestellung warte, dem könne es passieren, dass er am 1. Juli über keinen funktionierenden eHBA verfüge, warnte die KBV im April. Auch die Bundesdruckerei empfiehlt auf Anfrage, die Ersatzkarten bis Mitte Mai zu beantragen.

Wichtig in der Praxis: Die Bearbeitungszeit fängt erst an zu laufen, wenn der Antrag für den eHBA – wenn nötig – durch berufsständische Organisationen freigegeben wurde.

Erhöhung der TI-Pauschale gefordert

Für den HÄV reiht sich die erneute Austauschaktion ein in regelmäßige “Katastrophenmeldungen von der TI und den TI-Anwendungen”. “Diese kosten die Praxen nicht nur viel Zeit, sondern auch immer mehr Geld”, erinnern die Co-Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier.

Auch wenn alle Hersteller zusichern, dass der aktuelle eHBA-Tausch keine Mehrkosten für Praxen bedeute, ist die Zeit, die Ärztinnen und Ärzte wie Dr. Michael Wagner aufbringen müssen, im betriebswirtschaftlichen Sinne auch ein Kostenfaktor. Zusätzlich seien auch immer wieder externe Technikereinsätze nötig, erinnert der HÄV. “Das Mindeste ist, dass die TI-Pauschale spürbar erhöht wird, um so wenigstens die Kosten zu decken, die aus dem Versagen der Verantwortlichen resultieren.”

Dr. Michael Wagner wurde Mitte April der Austausch seines eHBA mündlich zugesichert, eine schriftliche Bestellbestätigung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Er nimmt – neben dem Ärger – ein wichtiges Fazit für sich und andere Praxen mit: “Man kann sich nicht auf die Hersteller verlasssen, wir müssen selber aktiv werden.”

Fazit

  • Die großflächige Austauschaktion von eHBA der Generation 2.0, aber auch von frisch ausgegebenen eHBA der Generation 2.1 läuft weiter. Es bleibt nur noch Zeit bis 30. Juni 2026, ab Juli sind betroffene eHBA nicht mehr einsatzfähig. Mitunter sind lange Liefer- und Bearbeitungszeiten zu beachten.
  • Bei Redaktionsschluss war unklar, wie viele Praxen noch für den Tausch “anstanden”. Rückmeldungen aus Praxen zeigen mitunter eine große Unsicherheit, ob der eigene eHBA vom Tausch betroffen ist.
  • Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert in diesem Zusammenhang eine “katastrophale Planung und Kommunikation” der Verantwortlichen. Um die wiederholten Ärgernisse und Zeitfresser für Praxen zu kompensieren, wäre mindestens eine “spürbare Erhöhung der TI-Pauschale” von Nöten.
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