Um Hausärztinnen und Hausärzte zu unterstützen, Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Social-Media-Inhalte zum Training von Künstlicher Intelligenz (KI) einzulegen, stellt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe ein entsprechendes Musterschreiben bereit (siehe Kasten). Dieses kann individuell angepasst werden.
Zum Hintergrund: Meta – also Betreiber der sozialen Netzwerke Facebook und Instagram – informiert Nutzerinnen und Nutzer aktuell per E-Mail darüber, dass öffentliche Inhalte künftig für das Anlernen ihrer KI genutzt werden können, informiert der Landesverband in seinem Newsletter. Dies kann Hausärztinnen und Hausärzte sowohl als private Nutzer treffen als auch in ihrer Rolle als öffentliche Personen: Immer mehr Praxen stellen den Plattformen beispielsweise Gesundheitsinformationen zur Verfügung.
Dass “Meta AI”, also die KI von Meta, aktiv ist, wird durch einen kleinen blauen Kreis im Messenger von Facebook, der Nachrichtenfunktion von Instagram oder WhatsApp angezeigt. Diesen sehen Nutzende seit einigen Wochen. Er soll künftig etwa Hilfestellung bei der Bildbearbeitung oder Vorschläge für neue Posts machen können. Dieser blaue Kreis kann nicht abgeschaltet, sondern nur ignoriert werden, erklärt die Verbraucherzentrale.
Wer der Nutzung der Inhalte zum KI-Training widersprechen möchte, kann dies über ein Online-Formular tun, das in der Mail von Meta verlinkt ist.
Tipp: Die Verbraucherzentrale erklärt ausführlich, welche Daten genau betroffen sind und worauf es beim Ausfüllen des Online-Formulars ankommt. Auch wird ein Weg geschildert für den Fall, dass der Link nicht funktioniert. “Das weitere Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich”, betont die Verbraucherzentrale.
Wichtig: Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe erinnert daran, dass sich auch bei Widerspruch derzeit nicht mit Sicherheit ausschließen lässt, dass Meta die Daten dennoch verwendet. red