Brüssel. Patienten sollen bei medizinischen Notfällen nach dem Willen der EU-Kommission auch im europäischen Ausland möglichst bald Zugriff auf Gesundheitsdaten haben. Die Brüsseler Behörde empfahl den EU-Staaten am Mittwoch den Aufbau eines Systems zum grenzübergreifenden Zugriff auf Patientenakten. Das soll Behandlungsfehler verhindern und Doppeluntersuchungen vermeiden.
Deutschland kommt allerdings beim digitalen Zugang zu Patientenakten nur schleppend voran. Die 2003 beschlossene elektronische Gesundheitskarte verfügt bis heute nicht über alle damals vorgesehenen Funktionen. Im Herbst 2018 wurde angekündigt, dass der Zugriff per Smartphone auf einige Patientenakten spätestens bis 2021 möglich sein soll.
In einigen EU-Staaten können Patienten dagegen schon heute selbst Röntgenbilder oder Arztbriefe einsehen oder dies Ärzten ermöglichen, wie Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip sagte. Auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit habe bereits begonnen. So könnten seit Ende Januar finnische Staatsbürger in Estland elektronische Rezepte einlösen. Luxemburgische Ärzte könnten bald digital in tschechische Krankenakten Einblick nehmen.
Die offizielle Empfehlung der EU-Kommission lautet, dies auszubauen und gemeinsame technische Standards zu erarbeiten. Angestoßen wurde ein formaler Koordinierungsprozess, bei dem auch Vertreter der Patienten und der Gesundheitsbranche gehört werden. Erklärtes Ziel ist die Europäische Patientenakte (European Electronic Health Records). Brüssel ist bei der Gesundheitsversorgung nicht zuständig, das ist Sache der Mitgliedsstaaten.
Quelle: dpa, dpa