Um mehr Hausärztinnen und Hausärzte für die Versorgung von morgen zu gewinnen, können auch Sie als Praxisinhabende einen bedeutenden Schritt tun: indem Sie sich als Weiterbilderinnen und Weiterbilder engagieren.
5.531 geförderte Weiterbildungen haben 2023 in allgemeinmedizinischen Praxen stattgefunden [1]. Wie viele “inaktive” Weiterbildungsbefugnisse darüber hinaus erteilt wurden, aktuell aber nicht genutzt sind, ist nicht bundesweit erfasst. Angesichts der gut 55.000 Hausärztinnen und Hausärzte im Land [2] lässt sich aber zweifelsohne sagen: Hier liegt Potenzial.
Dabei mag die Weitergabe des eigenen fachlichen Wissens an die nächste Generation Sorge bereiten. Denn Didaktik ist bekanntermaßen kein Teil des Medizinstudiums, und nicht jedem guten Mediziner sind auch Gesprächsführung, Feedback und Co natürlicherweise gegeben. Genau hier bieten die Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin (KW) wichtige Unterstützung (siehe Artikel “Kompetenzzentren: Hand in Hand für mehr Hausärzte“).
Was viele nicht wissen: Sie sind nicht nur für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), sondern ebenso für ihre Weiterbildungsbefugten Anlaufstelle. Doch 2023 haben nur 684 Personen an den Train-the-Trainer-Seminaren teilgenommen [1]. Dass diejenigen, die die Angebote wahrnehmen, bestärkt in ihre Praxen zurückkehren, belegen die Evaluationen.
Und das könnte zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. Die AG Gesundheit hatte auf dem Weg zum Koalitionsvertrag die Idee formuliert, dass ein Weiterbildungsbefugter künftig nicht mehr nur einen, sondern auch zwei ÄiW in der Praxis betreuen darf. Ob es diese Änderung auch in den Koalitionsvertrag schafft, war bei Redaktionsschluss noch offen. Auf www.hausarztlichepraxis.digital halten wir Sie auf dem Laufenden.
Was unterdessen feststeht: Drei von vier ÄiW attestieren den KW, ihre (zukünftige) Identität als Hausärztin bzw. Hausarzt positiv beeinflusst zu haben, 82 Prozent sehen sich auf dem Weg in die Hausarztmedizin bestärkt [1]. Ihr Engagement – als Weiterbilder, als Dozent an einem KW oder aber schlichtweg als Hinweisgeber an Ihre ÄiW – hinterlässt also bleibende Spuren. Zeit, sich die Angebote der Kompetenzzentren näher anzuschauen, meint
Ihre
Jana Sauer
Stellvertretende Chefredakteurin “Hausärztliche Praxis”
Quellen
- Evaluation der Weiterbildungsförderung gemäß § 75a SGB V – Bericht 2023
- Gesundheitsdaten / Arztzahlen der KBV, https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/16393.php, zuletzt aufgerufen am 10.4.2025