LeitlinienNVL werden neu aufgestellt

Die Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) werden fortgeführt. Hierzu wird das Zi mit mehreren Partnern zusammenarbeiten. Der genaue Start steht aber noch nicht fest.

Im Alltag nutzen viele Ärzte die Onlineangebote der NVL.

Berlin. Die Zukunft der Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) ist gesichert. Sie werden unter dem Dach des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) fortgesetzt, wie Zi, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Montag (3.2.) mitteilten.

Redaktion und Koordination werden künftig beim Zi liegen. Dabei wird es mit dem Institut für Medizinisches Wissensmanagement (IMWi) der AWMF sowie den in der AWMF vertretenen Fachgesellschaften zusammenarbeiten.

Finanziell gestemmt werden die NVL künftig einerseits aus Mitteln von Zi und AWMF, andererseits werden BÄK und KBV das Programm fördern und die Schirmherrschaft übernehmen. Über den genauen Umfang wurde am Montag nichts bekannt. Ausdrücklich heißt es in der Mitteilung: „Die Unabhängigkeit der Leitlinien bleiben dabei gewahrt.“

NVL jährlich überarbeitet

In Zukunft sollen die NVL im Jahresrhythmus aktualisiert werden, nehmen sich die Beteiligten vor. Derzeit seien noch einige rechtliche Fragen zu klären, anschließend solle die Arbeit beginnen. Dies gilt auch für die Internetangebote rund um die NVL.

Diese waren bisher auf der Webseite www.leitlinien.de abzurufen. Die Seite wurde aber mit dem Aus des ÄZQ zum Ende 2024 vom Netz genommen. Seither sind die NVL sowie deren Patienteninformationen über die Webseite der AWMF register.awmf.org zu finden, was viele Praxisteams aber nicht mitbekommen haben, wie das Magazin Hausärztliche Praxis erfuhr.

„Hausärztliche Perspektive weiter wichtig“

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßte am Montag in einer ersten Reaktion die Fortsetzung der NVL. „Monatelange Hintergrundgespräche und viel Überzeugungsarbeit waren notwendig, bis zu dieser Lösung. Die NVL sind unverzichtbar für die hausärztliche Versorgung wie auch für eine evidenzbasierte Medizin“, kommentierte Bundesvorsitzender Dr. Markus Beier.

Er wies aber auch darauf hin, dass es nun für Verband und DEGAM wichtig sei, dass die „hausärztliche Perspektive auch weiterhin angemessen in allen NVL“ abgebildet werde. „Wir gehen davon aus, dass dies in der aktuellen Lösung am ehesten sichergestellt ist, auch wenn es jetzt natürlich auf die Details der Ausgestaltung ankommt“, betonte Beier.

Freilich hätte man sich die Arbeit sparen können, hätten BÄK und KBV das Aus des ÄZQ nicht im Frühjahr 2024 in einer Nacht- und Nebelaktion besiegelt. Damals stand zunächst im Raum, dass die NVL womöglich von einem staatlichen Institut, etwa unter Führung des Robert Koch-Instituts, geleitet werden sollten. Dies hatten viele Hausärztinnen und Hausärzte heftig kritisiert.

Wie der Verband reagierte auch die DEGAM positiv auf die Fortsetzung der NVL. Auch sie weist aber darauf hin, dass manche Konsequenzen nicht genau einzuschätzen seien, da einige rechtliche Klärungen noch ausstehen. Dazu zähle etwa, wie stark die einzelnen Fachgesellschaften künftig durch Mehrarbeit belastet würden, erläutert DEGAM-Präsident Prof. Martin Scherer in seinem Podcast Evidenz-Update. Anders als andere Fachgesellschaften sei die DEGAM bei jeder NVL vertreten und dies sei auch in Zukunft das Ziel. Jedoch finde die Leitlinienarbeit bei der DEGAM ehrenamtlich statt, sodass man derzeit nicht einschätzen könne, ob möglicherweise zusätzlicher Aufwand auch künftig gestemmt werden kann.

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.