Ob es im Zuge der Reform wirklich zu Honorarverlagerungen kommt, ist noch offen.Die KBV hat eine Liste veröffentlicht, die auf der Grundlage von Simulationsberechnungen die Honorarverschiebungen dokumentieren soll, die durch die EBM-Reform entstehen könnten. Zuwächse verzeichnet danach die Gruppe der Allgemeinmediziner und hausärztlich tätigen Internisten um 1 Prozent, die der Kinder- und Jugendmediziner um 0,6 Prozent (Tab. 1).
Deutlich anders sieht es bei einigen fachärztlichen Gruppen aus: Anästhesisten, die sich eigentlich schon wegen der Art ihrer Tätigkeit nicht besonders dem Patienten “zuwenden” können, sind die Spitzenreiter und legen um 6,8 Prozent zu.
Inwieweit diese Zahlen tatsächlich repräsentativ sind, lässt sich nur vermuten, da die Simulationsberechnungen sich auf die Auswirkungen der Anpassungen auf den abgerechneten Leistungsbedarf gemäß regionaler Euro-Gebührenordnung beziehen und durch künftige Änderungen in der Mengenentwicklung beeinflusst werden können.
Die Simulationsberechnungen berücksichtigen laut KBV aber bereits die zusätzlichen Finanzmittel, die der Bewertungsausschuss beispielsweise für die (fakultative) Aufnahme der Dermatoskopie in die Leistung des Hautkrebsscreenings (S. 25) oder die Förderung der Veranlassung des Chlamydien-Screenings festgelegt hat. Auch die strukturellen Änderungen durch die Neuaufnahme von Leistungen wurden in die Simulation aufgenommen.