Bei Menschen, die schwer tabakabhängig sind, können apothekenpflichtige Präparate mit den Wirkstoffen Nicotin sowie Vareniclin (Champix®) verordnet werden. Der im Mai gefasste Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verordnungsfähigkeit ist Mitte August in Kraft getreten.
Dabei geht jeweils nur das eine – Kombinationen von Nicotin und Vareniclin sind ausgeschlossen, macht die KV Hamburg aufmerksam. Die Verordnung ist nur einmalig bei einem GKV-Versicherten möglich und auf eine maximale Therapiedauer von drei Monaten begrenzt.
Im Fall von Unverträglichkeiten kann ein Wechsel des Präparats innerhalb der Behandlung erfolgen. Eine erneute Verordnung ist erst frühestens drei Jahre nach Abschluss der Behandlung möglich.
Eine Voraussetzung ist, dass eine Anmeldung zu einem evidenzbasierten Tabakentwöhnungsprogramm erfolgt ist. Programme sind zu finden über die Präventivseite des GKV-Spitzenverbands. Zu anerkannten digitalen Programmen zählen etwa die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) Nichtraucherhelden oder Smoke Free.