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MedizinalhanfCannabis – Tipps für Verordnung und Erstattung

Seit März 2017 dürfen Ärzte Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Dronabinol- und Nabilon-haltige Arzneimittel verordnen. Für welche Patienten kommt die Therapie in Frage - und was muss bei der Verordnung beachtet werden?

Seit März 2017 dürfen Ärzte Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Dronabinol- und Nabilon-haltige Arzneimittel verordnen. Für welche Patienten kommt die Therapie in Frage - und was muss bei der Verordnung beachtet werden?

DispensierrechtHausärzte sollen Paxlovid® direkt abgeben

Ein neues Gesetz aus dem Gesundheitsministerium sieht vor, dass Hausarztpraxen antivirale Covid-19-Arzneien selbst bevorraten und abgeben dürfen – für 15 Euro pro Packung. Der Deutsche Hausärzteverband lobt den Fortschritt für Risikopatienten. Worauf es bei Verordnung und Abrechnung zu achten gilt.

Ein neues Gesetz aus dem Gesundheitsministerium sieht vor, dass Hausarztpraxen antivirale Covid-19-Arzneien selbst bevorraten und abgeben dürfen – für 15 Euro pro Packung. Der Deutsche Hausärzteverband lobt den Fortschritt für Risikopatienten. Worauf es bei Verordnung und Abrechnung zu achten gilt.

Engpass überwundenTamoxifen: N3 darf wieder verordnet werden

Der Lieferengpass scheint überwunden: Anfang des Jahres hatte das BfArM noch zur prioritären Abgabe von kleinen Packungsgrößen des Brustkrebsmedikaments Tamoxifen aufgerufen. Jetzt dürfen Ärztinnen und Ärzte wieder große Packungsgrößen verschreiben.

Der Lieferengpass scheint überwunden: Anfang des Jahres hatte das BfArM noch zur prioritären Abgabe von kleinen Packungsgrößen des Brustkrebsmedikaments Tamoxifen aufgerufen. Jetzt dürfen Ärztinnen und Ärzte wieder große Packungsgrößen verschreiben.

BfArMNebenwirkungen weiterhin melden!

Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) könnte es ein "Underreporting" von nicht mit Covid-19-Impfungen assoziierten Nebenwirkungsfällen geben. Verdachtsfälle sollten daher weiterhin gemeldet werden.

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