Berlin. Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren haben künftig Anspruch auf die Teilnahme am Mammographie-Screening. Den Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag (15.10.). Bislang richtet sich das Screening an Frauen zwischen 50 und 75 Jahren.
Bei der Entscheidung hatte sich der G-BA mit der Frage auseinandergesetzt, wie ein Schaden durch mehr Überdiagnosen in dieser Altersgruppe einzuschätzen ist.
In der Gesamtabwägung positiv
Dabei stützte sich der G-BA auf die Bewertungsergebnisse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). In der Gesamtabwägung kam der GBA zu einem positiven Ergebnis.
Da die Screening-Zentren und die für die Einladungen zuständigen Stellen ihre Abläufe anpassen müssen, wird die Ausweitung zunächst schrittweise umgesetzt.
Termine zunächst selbst vereinbaren
Nach derzeitiger Planung können sich die neu anspruchsberechtigten Frauen ab dem 1. August 2027 selbst über die Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin anmelden, so der G-BA.
Persönliche Einladungen sollen voraussichtlich ab Januar 2028 verschickt werden.
Nach Angaben des GBA könnten zusätzlich rund 2,5 Millionen Frauen von dem Programm profitieren. Die Beschlüsse stehen noch unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium. Sofern keine Beanstandungen erfolgen, treten die Änderungen am 1. August 2027 in Kraft. at
