Auf den Todesfall eines Säuglings in zeitlichem Zusammenhang mit der Anwendung eines Arzneimittels zur Rachitis- und Kariesprophylaxe, das Colecalciferol (Vitamin D3) und Fluorid enthält, macht die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aufmerksam.
Es bestehe der Verdacht einer Fremdkörperaspiration im Kontext einer nicht aufgelösten Tablette. Die Verabreichung von Tabletten, die Colecalciferol oder Colecalciferol zusammen mit Fluorid enthalten, dürfe bei Säuglingen und Kleinkindern nicht in unaufgelöster Form erfolgen, erinnert die AkdÄ.
Vor jeder Anwendung bei Säuglingen und Kleinkindern sollte überprüft werden, ob die Tablette vollständig zerfallen ist. Zu beachten sei zudem, dass das Auflösen nur in Flüssigkeiten zulässig ist, die in der Fach- oder Gebrauchsinformation genannt werden. Das Verwenden von anderen Flüssigkeiten als Wasser (z. B. Milch, Muttermilch) könne den Zerfallsprozess beeinträchtigen.
red
Quelle: Mitteilung der AkdÄ vom 18. März
