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KongressberichtAktuelle Aspekte der Schmerztherapie

Die Schmerztherapie ist ein komplexes Thema, das weit über die Verschreibung von Analgetika hinausgeht. Das verdeutlichten zahlreiche Vorträge auf den diesjährigen Deutschen Schmerz- und Palliativtagen: Etwa zur gesteigerten Schmerzempfindlichkeit nach einer kurzen Nacht oder zu Placebo- und Nocebo-Effekten.

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist in Deutschland losgelöst von Krankheit.

Erhöhte Schmerzempfindlichkeit durch Schlafmangel

Menschen mit chronischen Schmerzen leiden häufig unter Schlafstörungen. Die Zeitumstellung im Frühjahr – mit um eine Stunde verkürzter Schlafdauer – wirkt wie ein Mini-Jetlag, der diese Patientinnen und Patienten besonders belastet.

Wie Studien zeigen, geht eine Verkürzung des Schlafs auf weniger als sechs Stunden mit einer um etwa 30 Prozent gesteigerten Schmerzempfindlichkeit einher und die Wahrscheinlichkeit von Spontanschmerzen am nächsten Tag erhöht sich ebenfalls um rund 30 Prozent. Gleichzeitig wirkt schmerzmindernde Ablenkung nur noch halb so gut. Ausschlaggebend für erholsamen Schlaf ist außer der Länge der Tiefschlafphasen insbesondere eine regelmäßige Schlafarchitektur.

So haben beispielsweise Menschen mit stabilen Schlaf-Wach-Rhythmen ein deutlich geringeres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Den Betroffenen kann man daher raten, die Aufstehzeit so zu legen, dass sie auf das Ende eines Schlafzyklus beziehungsweise in einer Leichtschlaf-Phase liegt.

(PD Dr. Walter Magerl, Mannheim)

Assistierter Suizid – wer soll das machen?

Wenn die Schmerzen unerträglich werden, kann die Frage nach ärztlich assistiertem Suizid aufkommen, denn das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 in einem Grundsatzurteil das Verbot der Suizidhilfe (§ 217 StGB) aufgehoben. Jeder hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben – inklusive der Hilfe durch Dritte, solange die Entscheidung freier Wille ist, also einsichtig, ohne Druck und gut informiert getroffen wird.

In den Niederlanden hat sich mit einem vergleichbaren Gesetz die Anzahl an Suiziden nicht verändert, der assistierte Suizid jedoch kam hinzu und stieg über die Jahre an. Geht man von einer vergleichbaren Entwicklung in Deutschland aus, entspricht dies 30.000 bis 35.000 assistierten Suiziden pro Jahr.

Wichtig für die Ärzteschaft ist, dass niemand zur Unterstützung verpflichtet werden kann. Gemäß des Beschlusses des 124. Deutschen Ärztetages im Mai 2021, ist die Mitwirkung bei Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist hierzulande losgelöst von Krankheit.

Allerdings umfasst es vier Kriterien, darunter: Die Fähigkeit seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung zu bilden und nach dieser Einsicht handeln zu können. Doch wer kann das prüfen?

Zudem sollte die Entscheidung auf Grundlage umfassender Informationen erfolgen, also z.B. der Kenntnis über Handlungsalternativen hinsichtlich einer modernen Palliativmedizin!

Offen bleiben auch Fragen zu Beratung, Überprüfung und Umsetzung des assistierten Suizids: Wie soll das erfolgen? Wer soll es machen? Wie sehen Vergütung und Qualitätssicherung aus? Möglicherweise müssen verschiedene Professionen diese Aufgaben übernehmen.

(Prof. Jörg Weimann, Berlin)

Woher kommt der Schmerz bei Arthrose?

Das Bild der Arthrose hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt.

So geht man heute davon aus, dass es sich bei schmerzhafter Arthrose um eine Mischung verschiedener Schmerzformen handelt – mit insbesondere nozizeptiven, aber auch neuropathischen und noziplastischen Komponenten.

Für den (lokalen) Schmerz scheint insbesondere das entzündete Synovialgewebe (Synovitis) verantwortlich – und damit letztlich das Immunsystem. Chondrozyten unterstützen die Entzündung, indem sie Mediatoren wie IL-6 freisetzen.

Zu den systemischen Faktoren zählt der Diabetes mellitus, der als eigenständiger Risikofaktor die Schmerzhaftigkeit verstärkt und mit der Schwere der Synovitis korreliert. Auch die zahlreichen Fettzellen adipöser Menschen sezernieren Mediatoren, welche die Arthrose begünstigen. Aus heutiger Sicht ist die Arthrose also keine primär degenerative, sondern eine entzündliche Erkrankung.

(Hans-Georg Schaible, Jena)

Komplementäre Therapieformen gewünscht

Viele Schmerzpatienten aus dem rheumatoiden Formenkreis wünschen sich komplementärmedizinische Angebote. Das zeigen Umfragen in welchen hierzulande etwa 75 Prozent der Patientinnen und Patienten eine integrative Medizin befürworten. Sechs von zehn Befragten haben bereits Erfahrungen mit Behandlungsmethoden außerhalb der konventionellen Medizin.

Über die Hälfte (64 Prozent) erwartet, dass ihre Ärztin oder ihre Arzt naturheilkundliche Arzneien einsetzen kann – umgekehrt verschweigen jedoch zwei Drittel der Patientinnen und Patienten eine entsprechende Einnahme.

(Dr. Stephanie Jahn, Warnsdorf)

VER-01: Als Rezepturarzneimittel verschreibbar

In einer Phase-III-Studie führte das Cannabinoid-basierte Medikament VER-01 zu einer signifikant besseren Reduktion der Schmerzintensität, verglichen mit Placebo. Gegenüber Opioiden zeigte der Vollspektrumextrakt eine bessere gastrointestinale Verträglichkeit, eine überlegene Schmerzlinderung sowie bessere Schlafqualität. Die Zulassung wird noch in diesem Jahr erwartet.

Bereits heute kann VER-01 als Rezepturarzneimittel “Exilby Wirkstoff” für alle austherapierten Schmerz- und Palliativpatientinnen und -patienten mit chronischem Kreuzschmerz eingesetzt werden.

(PD Dr. Michael A. Überall, Nürnberg)

Die Kraft der Erwartungshaltung

Placebo- und Nocebo-Effekte sind auch und gerade beim Einsatz hochpotenter Schmerzmedikamente relevant. So werden beispielsweise Schmerzreize unter einer Remifentanil-Infusion ganz unterschiedlich empfunden, je nachdem welche Information die Probanden dazu erhalten.

Das Schmerzempfinden ist deutlich geringer, wenn sie wissen, dass sie ein wirksames Analgetikum erhalten, kaum verringert, wenn keine Erwartung damit verknüpft ist und fast ohne Effekt, nach der (falschen) Information, dass die Infusion mit Remifentanil abgestellt sei! Fazit: Die analgetische Wirksamkeit ist quasi ausgeschaltet, sofern sie von der falschen Instruktion begleitet wird.

(Prof. Winfried Rief, Marburg)

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