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StudienergebnisseKein Mehrwert von Intervallfasten

Intervallfasten ist beliebt, erzielt aber – wie andere Diäten – offenbar meist keinen klinisch relevanten Gewichtsverlust.

Gegenüber einer traditionellen kalorienreduzierten Diät hat das Intervallfasten keinen Vorteil. Zu diesem Schluss kommt ein jüngst veröffentlichter systematischer Review von 99 Studien mit insgesamt 6.582 Erwachsenen (medianer BMI 31, medianes Alter 45).

Darin wurden vier populäre Diätformen verglichen: alternierendes Fasten (ein Tag mit, ein Tag ohne Einschränkungen), ganztägiges Fasten an ein oder zwei Tagen pro Woche, Intervallfasten mit Essensfenstern von vier bis zehn Stunden pro Tag sowie eine klassische, kontinuierlich kalorienreduzierte Diät. Verglichen wurde jeweils mit uneingeschränktem Essverhalten.

Nur das alternierende Fasten führte dabei zu einem geringfügig höheren Gewichtsverlust als eine klassische kalorienreduzierte Diät (-1.29 kg ,95% CI -1.99 bis -0.59). “Dieser Unterschied ist zwar statistisch signifikant, aber klinisch nicht bedeutsam”, ordnet Allgemeinmediziner Dr. Florian Stigler in seinem Newsletter Golden Nuggets ein. Keine der untersuchten Diätformen führte zu einem “klinisch relevanten” Gewichtsverlust, meist definiert mit 5 % des Körpergewichts.

Einschränkend räumen die Studienautoren ein, dass die Studien vergleichsweise kurz waren (Median: 12 Wochen) und fast 90 Prozent der Teilnehmenden Vorerkrankungen hatten. Daher blieben Langzeiteffekte und Wirkung bei gesunden Personen unklar.

Fazit für die Praxis: “Intervallfasten ist beliebt, erzielt aber – wie andere Diäten – meist keinen klinisch relevanten Gewichtsverlust”, so Allgemeinmediziner Stigler. Er empfiehlt, das Intervallfasten gegenüber Patienten als eine von mehreren Optionen zu kommunizieren.

Für manche Menschen kann es ein guter Weg sein, ein Allheilmittel ist es jedoch nicht. Bei allen Diätformen sollte der Fokus vielmehr auf der Qualität des Essens, etwa auf einer mediterranen Ernährung, liegen.

Quellen: doi 10.1136/bmj-2024-082007 , “Quick Nugget” vom 26.8.2025

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