Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Gemeinsamer BundesausschussAb August 2027: Mammographie-Screening bereits ab 45 Jahren

Künftig können auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren am Mammographie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die untere Altersgrenze des Programms am Donnerstag (15.10.) abgesenkt.

Künftig haben Frauen bereits ab 45 Jahren Anspruch auf das Brustkrebss-Screening.

Berlin. Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren haben künftig Anspruch auf die Teilnahme am Mammographie-Screening. Den Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag (15.10.). Bislang richtet sich das Screening an Frauen zwischen 50 und 75 Jahren.

Bei der Entscheidung hatte sich der G-BA mit der Frage auseinandergesetzt, wie ein Schaden durch mehr Überdiagnosen in dieser Altersgruppe einzuschätzen ist.

In der Gesamtabwägung positiv

Dabei stützte sich der G-BA auf die Bewertungsergebnisse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). In der Gesamtabwägung kam der GBA zu einem positiven Ergebnis.

Da die Screening-Zentren und die für die Einladungen zuständigen Stellen ihre Abläufe anpassen müssen, wird die Ausweitung zunächst schrittweise umgesetzt.

Termine zunächst selbst vereinbaren

Nach derzeitiger Planung können sich die neu anspruchsberechtigten Frauen ab dem 1. August 2027 selbst über die Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin anmelden, so der G-BA.

Persönliche Einladungen sollen voraussichtlich ab Januar 2028 verschickt werden.

Nach Angaben des GBA könnten zusätzlich rund 2,5 Millionen Frauen von dem Programm profitieren. Die Beschlüsse stehen noch unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium. Sofern keine Beanstandungen erfolgen, treten die Änderungen am 1. August 2027 in Kraft. at

▲
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.