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Typ-2-DiabetesModerne Therapien bei Typ-2-Diabetes: Richtig dokumentieren

Die Auswahl der Therapie des T2D muss sich an der patientenindividuellen Situation und den angestrebten Therapiezielen orientieren. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt trägt hierbei die Verantwortung für die im Rahmen der individuellen Therapieziele getroffene Medikamentenwahl. Dabei sind die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt jedoch verpflichtet, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten und die Gründe für die spezifische Medikamentenwahl zu dokumentieren, wenn das ausgewählte Präparat z. B. höherpreisig ist als andere verfügbare Therapien. Lesen Sie hier, worauf es bei der Verordnung moderner Inkretin-Therapien in puncto Dokumentation ankommt (inkl. PDF-Download).

Nur 60 % der Menschen mit Typ-2-Diabetes (T2D) erreichen ihre HbA1c-Ziele [1], die Therapieintensivierung verzögert sich im Schnitt um ein bis sieben Jahre (ab dem Zeitpunkt, zu dem der HbA1c-Wert > 7 % liegt) [2] – und das Gewicht als ein zentraler Treiber der Progression bleibt oft unbehandelt. Dabei haben über 80% der Menschen mit T2D Übergewicht oder Adipositas [3]. Die aktuellen Leitlinien fordern daher eine intensive glykämische Kontrolle, kombiniert mit konsequentem Gewichtsmanagement und dies bereits frühzeitig ab Diagnosestellung, auch um die kardiovaskuläre Prognose zu verbessern [4].

PD Dr. Martin Füchtenbusch, Endokrinologe und Diabetologe aus München, meint dazu im InfoPoint MED: „Es findet gerade eine große Transformation statt: Historisch haben wir uns auf den Blutzucker fokussiert. Aber wir haben gelernt, dass Adipositas in Kombination mit Typ-2-Diabetes die Progression beschleunigt, Entzündungen verursacht und ein erhebliches kardiometabolisches Risiko bedeutet. Deswegen ist es zentral, Adipositas von Anfang an mit zu berücksichtigen.“

Auswahl der Medikation

Für die Auswahl der Medikation zur Therapie des Typ-2-Diabetes gilt, dass das Medikament der patientenindividuellen Situation und den angestrebten Therapiezielen angepasst sein sollte. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt trägt hierbei die alleinige Verantwortung für die individuellen Therapieziele der Patientinnen und Patienten und die Therapiewahl.

Die aktuellen Praxisempfehlungen der DDG weisen – abgesehen von dem zentralen Thema der Blutzuckersteuerung – dabei insbesondere auf Ziele bzgl. der Lipide, des Gewichts und des Blutdrucks hin (DDG Praxisempfehlungen Therapie Typ-2-Diabetes Dezember 2025 unter www.ddg.info/behandlung-leitlinien). Moderne Inkretin-Therapien werden hier als Schlüsseltherapie nach Metformin und Lebensstilintervention empfohlen – sowohl bei Patientinnen und Patienten ohne hohes kardiovaskuläres/renales Risiko als auch bei klinisch relevanter kardiovaskulärer oder renaler Erkrankung [4].

Die Ärztin oder der Arzt ist dabei allerdings verpflichtet, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten und die Gründe für die spezifische Medikamentenwahl zu dokumentieren, wenn das ausgewählte Präparat höherpreisig ist als andere verfügbare Therapien. Dabei sollte die ärztliche Primärdokumentation in ihrer herausragenden Bedeutung nicht unterschätzt werden! Wichtig dabei ist, dass aus der Dokumentation hervorgeht, dass ein Mensch mit Typ-2-Diabetes ein Risikopatient ist, insbesondere bei vorliegenden Komplikationen.

Dokumentation der Verordnungsbegründung

Hilfreich zur hinreichenden Begründung einer entsprechenden Verordnung sind u. a. folgende wichtigen Aspekte:

  • Die Wirtschaftlichkeit der Verordnung und der gewählten Medikation macht sich immer am individuellen Patientenbild und -ziel fest.
  • Die Primärdokumentation mit Patientenhistorie, Begleitdiagnosen und -umständen, schlüssige und spezifische, messbare Therapieziele sowie Begründung der Therapieauswahl sind entscheidend – auch für die Auswahl des spezifischen Antidiabetikums bzw. dessen Bevorzugung gegenüber anderen zugelassenen Präparaten.
  • Ziele wie Vermeidung von Krankheitsprogress – auch bei Komorbiditäten – oder Hypoglykämie-Risiken, aber auch Therapie-Deeskalation sind immer hilfreich (z.B. bzgl. Insuline oder Komedikation).
  • Die vollständige Kodierung von (endstelligen) Haupt- und Nebendiagnosen hilft, die Wahrscheinlichkeit von Fallprüfungen deutlich zu verringern, ohne sie allerdings komplett vermeiden zu können.

Hinweis: Einzelne Textpassagen des Beitrags sind der Broschüre „Dokumentation & Kodierung“ entnommen

Weitere Quellen:

  1. Diabetes Surveillance 2015–2024. doi:10.25646/12297;
  2. Rodriguez P et al. Diabetes Ther. 2024; 15(3): 567–583
  3. Stone MA et Diabetes Care. 2013; 36(9): 26282638.
  4. Gallwitz B et al. Exp Clin Endocrinol Diabetes 2026; 134: 99–114; DOI: 10.1055/a-2766-3638

Impressum

mm medizin + medien Verlag GmbH, V.i.S.d.P.: J. Dielmann-von Berg

Experten-Talk: Zeit zu handeln – T2D neu denken: früh, holistisch, kardiometabolisch

Moderation Anja Kibies, im Gespräch mit der Allgemeinärztin Dr. Petra Sandow und dem Endokrinologen und Diabetologen PD Dr. Martin Füchtenbusch. Alle Inhalte sind mit freundlicher Unterstützung von Lilly Deutschland GmbH entstanden. Die Herausgeber von hausaerztlichepraxis.digital übernehmen keine Verantwortung für Kundeninhalte.

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