Berlin. Aufgrund der turnusmäßigen Auswertung von insgesamt 17 medizinischen Leitlinien zur Osteoporose hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (16.4.) eine umfassende Aktualisierung des Disease Management Programms (DMP) beschlossen.
Demnach können sich Männer mit einer behandlungsbedürftigen Osteoporose statt mit 60 Jahren bereits mit 50 in das DMP einschreiben.
Innerhalb der nächsten drei Jahre muss außerdem mindestens ein fünfprozentiges Frakturrisiko vorliegen.
Frakturrisiko für Einschreibung geringer
Die Berechnung erfolgt anhand der Risikofaktoren, des Alters und der Knochendichte. Kommen weitere Risikofaktoren hinzu, so der G-BA, reicht ein Frakturrisiko von mindestens drei Prozent für die Einschreibung aus.
Die Liste der Medikamente, die für die knochenaufbaufördernden Therapien zur Verfügung stehen, wurde um die Wirkstoffe Abaloparatid und Romosozumab ergänzt. Auch wurden die Empfehlungen zur Therapiedauer und Nachbehandlung aktualisiert.
Mit den neuen Regelungen sollen mehr Patientinnen und Patienten von dem DMP profitieren können. Deshalb, so Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, sei auch der Kreis der koordinierenden Ärztinnen und Ärzte erweitert worden.
Betreuerkreis erweitert
Während die Langzeitbetreuung im DMP Osteoporose weiterhin grundsätzlich durch die Hausärztinnen und Hausärzte erfolgt oder – wenn keine Multimorbidität vorliegt – durch Orthopäden, können in Ausnahmefällen künftig auch die Fachrichtungen Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Innere Medizin und Rheumatologie die Betreuung übernehmen. Hinzu kommen weitere Facharztrichtungen, die eine osteologische Zusatzqualifikation nachweisen können.
Weiterhin wird die Bedeutung des Funktionstrainings unter fachkundiger Anleitung mit dem Ziel der Selbsthilfe mehr hervorgehoben, so der G-BA, um den Stellenwert beim Krankheitsbild Osteoporose zu verdeutlichen.
Der Beschluss tritt – sofern das Bundesgesundheitsministerium ihn nicht beanstandet – nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
