Der Kriterien-Katalog zur Barrierefreiheit von Praxen wurde neu gefasst und erweitert. Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Mitte März mit.
Neben Beeinträchtigungen durch Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderung, Taubheit und Schwerhörigkeit berücksichtige der Katalog nun auch kognitive Beeinträchtigungen sowie Blindheit und führe die wesentlichen Merkmale für barrierefreie Zugangsmöglichkeiten jeweils im Detail auf.
Der Katalog wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit dem Deutschen Behindertenrat sowie der Bundesfachstelle Barrierefreiheit entwickelt.
red
