Berlin. Die technischen Vorgaben für die Anwendungen elektronisches Rezept (eRezept) und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben sich geändert, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung über ihre PraxisNachrichten.
Deshalb sollten Praxen die von den Softwareherstellern bereitgestellten Updates in ihre Praxisverwaltungssysteme (PVS) einspielen, damit eRezept und eAU zum 1. April reibungslos funktionieren.
Generell, so die KBV weiter, sollte die Software immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Nicht nur die Quartals-Updates, auch Verbesserungs-Updates innerhalb des Quartales seien wichtig. So könnten Fehler vermieden werden. red
