Berlin. Ärztinnen und Ärzten sollen Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nicht weiter nur auf Papierrezept, sondern auch digital verschreiben können. Ob sie sich für das ausgedruckte Muster 16 oder das digitale Rezept entscheiden, bleibt für sie bis auf Weiteres erstmal freiwillig, betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und verweist dazu auf Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums.
Wichtig: Ob die digitale Verschreibung möglich ist, hängt aber vom jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) ab. Denn es braucht dazu ein PVS-Modul, das von der KBV zertifiziert ist. Dies können Praxisteams online einsehen oder bei ihrem PVS-Anbieter erfragen.
Drei Wege zur Einlösung
Um eine digitale DiGA-Verordnung einzulösen, gibt es drei Möglichkeiten:
- Versicherte nutzen die eRezept-App der Gematik: Hierüber kann direkt der Freischaltcode für die DiGA angefordert werden.
- Versicherte verwenden die eRezept-App ihrer Krankenkasse: Hierüber kann direkt der Freischaltcode angefragt werden.
- Praxisteam druckt für die Versicherten den Patientenausdruck des DiGA-Rezepts aus. Den Ausdruck leiten Versicherte an ihre Krankenkasse weiter und erhalten dann den Freischaltcode für die DiGA. Die Übermittlung an die Kasse ist elektronisch (hochladen in die Kassen-App, E-Mail), per Post oder Abgabe in einer Geschäftsstelle möglich.
