Einzelfallprüfungen nehmen stark zu, erklärte Christian Nehling, Leiter des Ressorts Verordnung Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) beim 15. rheinland-pfälzischen Hausärztinnen- und Hausärztetag Ende November 2025 in Mainz. Kassen würden die Prüfungen an Dienstleister abgeben, eine Künstliche Intelligenz (KI) checke, ob die Verordnung zur Diagnose passt, so Nehling weiter.
Besonders interessant für die Kassen seien Verordnungen im Off-Label-Use, die über fünfzig Prozent Prüfanteil ausmachten.
Das sind die häufigsten Fehler
Die häufigsten Stolpersteine: Die Diagnose fehlt, die Höchstmenge wurde überschritten oder die Dosis war zu niedrig. Alle Verordnungen, die von der Fachinformation abweichen, so Nehling, können Ärztinnen und Ärzten auf die Füße fallen.
Mehr als 25 Prozent Prüfanträge beinhalteten Unwirtschaftlichkeitsaspekte (z.B. Biosimilars), mehr als zehn Prozent nicht eingehaltene Formalia (z.B. fehlende Genehmigung).
Die Angabe von Diagnosen sei aber auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen wichtig, da sie entscheidend für den Morbi-RSA seien. Wenn Ärztinnen und Ärzte nicht kodieren, fließt kein Geld. Dabei, machte Nehling aufmerksam, unterliegen auch die Kassen einer Verpflichtung, die Verordnungen der Ärzteschaft zu überprüfen. Werde zu wenig geprüft, bekämen sie Druck von oben.
Die Ärztinnen und Ärzte im Seminar wiesen auf die ärgerlichen Mini-Regresse hin: Die kosteten im Endeffekt doch mehr als sie einbringen – können Kassen nicht wegen unwirtschaftlicher Vorgehensweise belangt werden? Gerade bei kleinen Beträgen, erklärte Nehling, neigen Ärztinnen und Ärzte dazu, Rückforderungen einfach zu akzeptieren. “Wenn Sie Zweifel haben, gehen Sie in den Widerspruch”, empfiehlt der Verordnungsexperte. Ein Großteil der Regresse gehe für die Kassen erfolgreich aus, weil Ärztinnen und Ärzte sie einfach akzeptierten.
Colecalciferol ohne Diagnose
Nehling hatte konkrete Beispiele im Gepäck (Tab. 1), bei der Prüfanträge eingegangen sind.
