Die Rauchenden Köpfe haben einige Spickzettel überarbeitet.
So wurden im EBM-Spicker etwa die Verlängerung der Ziffern zur elektronischen Patientenakte (ePA) aufgenommen. Außerdem sind nun die entbudgetierten Ziffern dunkelblau hinterlegt. Darunter fallen sowohl schon bislang extrabudgetär abgerechnete Leistungen wie Impfungen als auch die seit dem vierten Quartal mit der hausärztlichen Entbudgetierung neu hinzugekommenen. Letzteres umfasst das Kapitel 3 des EBM sowie die Hausbesuche. Die aktualisierte Fassung finden Praxisteams unter www.hausarzt.link/ebm-spickzettel.
Auch der Laborspicker wurde verfeinert: www.hausarzt.link/laborspicker. So wurden manche Leistungen eindeutiger beschrieben, sodass man diese nicht verwechseln kann.
Bei den Heilmitteln wurde einerseits im Spicker zum besonderen Verordnungsbedarf (BVB) die Änderungen bei der Behandlung eines Lipödems integriert: www.hausarzt.link/heilmittel-spicker. Beim BVB haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassen die bisherigen Vorgaben bis Ende 2027 verlängert. Der Beschluss wurde erneut begrenzt, da die weitere Auswertung der Erprobungsstudie LIPLEG zur Liposuktion bei Lipödem auch Erkenntnisse über den Bedarf an Heilmitteln ergeben könnte.
Seit Juli können gesetzlich Versicherte mit Lipödem eine Liposuktion auf Kassenkosten erhalten. Zu den Voraussetzungen zählt aber unter anderem, dass mindestens sechs Monate vor dem Eingriff konservativ behandelt werden muss. Und auch nach der Op können Heilmittel für den Behandlungserfolg relevant sein.
Andererseits wurde im Blanko-Spickzettel zur Heilmittelverordnung die farbliche Kennzeichnung zur Zuordnung zum langfristigen Heilmittelbedarf sowie zum BVB aktualisiert. Aus Versehen waren hier manche Diagnosen anders zugeordnet. Die neue Spickerversion finden Sie unter www.hausarzt.link/blankospicker.
Der GOÄ-Spickzettel führt nun für die Behandlung von Unfallversicherten die neuen Honorare der UV-GOÄ auf. Diese gelten seit Juli. Zudem wird die Bearbeitung von Reha-Anträgen für die Deutsche Rentenversicherung nun besser vergütet. Der Spicker steht zum Download bereit unter www.hausarzt.link/goae-spickzettel.
In der Muster-Rechnung zur Leichenschau nach GOÄ wurde die Rechenfunktion korrigiert. Nun wird die Gesamtsumme korrekt angezeigt. Die überarbeitete Vorlage kann heruntergeladen werden unter www.hausarzt.link/l-schau-rechnung
