Berlin. Kritische Infrastrukturen, zu denen auch das Gesundheitswesen zählt, sollen besser geschützt werden. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch (10.9.) das KRITIS-Dachgesetz auf den Weg gebracht. Es soll Mindestvorgaben für kritische Anlagen definieren und branchenspezifische Regelungen anstoßen, auch die Cybersicherheit soll gestärkt werden. Bis Mitte Januar 2026 soll die Bundesregierung eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen erarbeiten.
Das KRITIS-Dachgesetz zielt primär auf größere Einrichtungen ab, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Im Gesundheitswesen werden also wahrscheinlich vor allem Krankenhäuser davon betroffen sein.
Das Gesetz schreibt den Betreibern solcher Einrichtungen dann regelmäßige Risikoanalysen, Pläne zur Steigerung der Resilienz sowie Meldepflichten bei Störungen oder Vorfällen vor. Hierzu soll es etwa ein Onlinemeldeportal geben. Verstöße sollen mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.
Auch Pläne für Niedergelassene wichtig
Neben den Bundesvorgaben sieht das Gesetz vor, dass Branchenverbände detaillierte Vorgaben für den jeweiligen Bereich ausarbeiten sollen. Demnach wäre also denkbar, dass für die Einbindung der Vertragsärztinnen und -ärzte noch ein Konzept von der Selbstverwaltung, etwa der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), erstellt wird. Schließlich stemmen die Niedergelassenen den Großteil der Versorgung der Bevölkerung.
Im Frühjahr 2025 hatte die KBV zum Beispiel eingefordert, dass für die ambulante Versorgung Echtzeitinformationen über Kapazitäten und Bedarfe an Personal, Patientenaufkommen und Ausstattung im Krisenfall geben müsse. Ebenso müsse die Kommunikation zwischen ambulantem Sektor und Bundeswehr verbessert werden.