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RKI-AuswertungRSV-Fälle bei Säuglingen seit Einführung von Nirsevimab halbiert

Weniger Fälle, weniger Hospitalisierungen: Einer Auswertung des Robert Koch-Instituts zufolge hat die Einführung der RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab für alle Säuglinge deutliche Effekte auf die Erkrankungsfälle und Zahl der RSV-assoziierten Hospitalisierungen.

Seit Juni 2024 empfiehlt die STIKO die passive Immunisierung mit Nirsevimab für alle Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison.

Berlin. Seit Juni 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die passive Immunisierung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) als Einmaldosis für alle Säuglinge vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison beziehungsweise direkt nach der Geburt, wenn diese in die RSV-Saison fällt (Hausärztliche Praxis berichtete). Mit Nirsevimab ist erstmals ein langlebiger, monoklonaler Antikörper zum Schutz vor einer RSV-Erkrankung verfügbar, der für alle Säuglinge unabhängig von Vorerkrankungen zugelassen ist.

In der Saison 2024/25 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) 66.971 laborbestätigte RSV-Fälle übermittelt und damit etwas mehr als in der Saison 2023/24 (57.137 Fälle; Datenstand 10.06.2025).

Weniger Hospitalisierungen und intensiv behandelte Säuglinge

Die Zahl der RSV-Fälle bei Säuglingen (<1 Jahr) hat sich seit der Einführung des Antikörpers mehr als halbiert: Im Winter 2024/25 wurden dem RKI 1.045 Erkrankungen pro 100.000 Säuglinge und damit 54 Prozent weniger gemeldet, wie es in einer Analyse von RKI-Experten heißt (s. Abb. 1 unten). In der Saison 2023/24 waren es noch 2.291 Fälle pro 100.000 Säuglinge. Die Ergebnisse wurden im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.

Säuglinge mussten zudem vergangenen Winter deutlich seltener aufgrund von RSV hospitalisiert werden als in der Saison davor: Die RSV-assoziierten Klinikeinweisungen haben sich den RKI-Forschern zufolge mehr als halbiert – um 55 Prozent von 6.482 in der Saison 2023/24 auf 2.899 in der Saison 2024/25. Dabei seien jedoch alle Hospitalisierungen berücksichtigt worden, unabhängig davon, ob die RSV-Infektion ursächlich für die stationäre Aufnahme war.

Auch die Zahl der intensiv behandelten Säuglingen hat sich reduziert: 2023/24 mussten 121 intensiv behandelt werden (kein Todesfall), 2024/25 nur noch 55 (ein Todesfall). Bundesweit lagen für zwei Drittel der RSV-Fälle bei Säuglingen Informationen zur Krankenhauseinweisung vor.

Saisonale Schwankung als Grund für Rückgang unwahrscheinlich

Die RSV-Inzidenz könne zwar von Saison zu Saison deutlich variieren, wie die Experten erklären. Es sei aber unwahrscheinlich, dass die derart starke Abnahme bei Säuglingen mit saisonalen Schwankungen zusammenhänge. Die RKI-Forscher gehen daher davon aus, dass der RSV-Schutz einen deutlichen Effekt hat.

Zudem merkt das Forschungsteam an: „Da die bundesweite RSV-Meldepflicht nach IfSG erst seit 2023 besteht und es erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauert, bis belastbare Aussagen zu zeitlichen Trends möglich sind, müssen die Daten mit Vorsicht interpretiert werden. Daten aus Sachsen, wo eine länderspezifische Meldepflicht seit 2002 besteht, bestätigen jedoch das Ergebnis: Auch im Vergleich zu mehreren Vorsaisons zeigt sich ein deutlicher Inzidenzabfall in der Saison 2024/25 isoliert im Säuglingsalter.”

Blick auf andere Europäische Länder

„Regionale Untersuchungen in anderen europäischen Ländern zeigen eine noch stärkere Abnahme der RSV-assoziierten Hospitalisierungen in der Altersgruppe unter einem Jahr (69–77 Prozent), wobei diese von den jeweils erreichten RSV-Immunisierungsquoten abhängen”, heißt es in der Publikation.

Die Auswertung von Meldedaten ergebe in der Zusammenschau mit Erfahrungen aus anderen Ländern und der hohen Wirksamkeit der RSV-Prophylaxe erste Hinweise auf eine deutliche Reduktion der RSV-Krankheitslast bei Säuglingen seit Einführung der RSV-Prophylaxe in Deutschland.

Trotz initialer Herausforderungen bei der Einführung aufgrund unklarer Kostenerstattung und Verfügbarkeit wiesen die Daten auf eine bereits breite Umsetzung der STIKO-Empfehlung hin, wobei bundesweite Immunisierungsquoten bisher noch nicht vorlägen.

Quelle: dpa/bae

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