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Angepasster Corona-ImpfstoffAbrechnungsziffer plus Suffixe für Comirnaty® LP.8.1.

Ab dem 15. September sollen Praxen mit dem neuen Impfstoff Comirnaty® LP.8.1 beliefert werden. Nun sind auch die Suffixe zur Abrechnungsziffer bekannt.

Ab dem 15. September sollen Praxen mit dem an die Omikron-Variante LP.8.1 angepassten Comirnaty®-Impfstoff beliefert werden.

Berlin. Praxen, die bis zum 9. September den an die Omikron-Variante LP.8.1 angepassten Comirnaty®-Impfstoff bei der Apotheke geordert haben, sollen ab dem 15.September beliefert werden.

Der Impfstoff von Biontech/Pfizer kann zur Grundimmunisierung und Auffrischimpfung eingesetzt werden.

Die Abrechnungsziffer 88349 nebst Suffix dient gleichzeitig auch der Dokumentation, teilt die KV Schleswig-Holstein über ihren Newsletter am Montag (25.8.) mit. Diese sind:

  • 88349A (erste Impfungen einer Serie)
  • 88349B (letzte Impfung einer Serie)
  • 88349R (Auffrischung)

Berufliche Indikation

Bei einer beruflichen Indikation sind folgende Suffixe zu notieren:

  • 88349V (erste Impfungen einer Serie)
  • 88349W (letzte Impfung einer Serie)
  • 88349X (Auffrischung)

Die Angabe, um die wievielte Impfung es sich handelt, sei nach wie vor erforderlich, teilt die KV SH mit.

Moderna-Impfstoff ebenfalls angepasst

Der Impfstoff von Moderna in Einzeldosen sei ebenfalls an die Variante LP.8.1 angepasst worden.

Dabei rate die KBV vor dem Hintergrund des Regressrisikos von der Verordnung zulasten der Krankenkassen ab, so die KV SH weiter. at

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