
Inzwischen “befreien” die Ausnahmeziffern nur noch konkret für indikationsspezifische Laborwerte. Tipp: Daher kann es sinnvoll sein, bei einigen Erkrankten mehrere Befreiungsziffern einzutragen, sofern diese zutreffen. Anders als vor einigen Jahren schadet es Ihnen auch nicht, wenn Sie mal eine Ausnahmeziffer zu viel angeben. Sollten Sie die entsprechende Blutuntersuchung in diesem Quartal dann doch nicht durchführen, bleibt die Ziffer einfach ungenutzt.
Tipp: Tragen Sie daher bei entsprechenden Dauerdiagnosen – wie Diabetes mellitus oder orale Antikoagulation – die Ausnahmeziffer gleich zum Anfang des Quartals ein, um sie nicht zu vergessen. Viele PVS bieten dazu Hilfen wie Vorschlagsziffern, Dauerziffern, Sequenzen bei Fallaufnahme etc. an.
In manchen PVS können Diagnosen oder ATC-Codes/Medikamente mit Ausnahmeziffern kombiniert werden (z.B. “Alle ICD E11/E12/E13/E14 mit 32022 ablegen” oder “B01AA Vitamin-K-Antagonisten/phenprocoumon mit 32023” ablegen). Fragen Sie Ihre IT-Betreuer!
Anlassbezogene Ziffern
Hingegen werden andere Befreiungsziffern, etwa die 32004, anlassbezogen fällig. Der genaue Text für die Indikation dieser Befreiungsziffer lautet “Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung” – kurz gesagt, Laboruntersuchungen mit der Frage “Braucht diese Person ein Antibiotikum?”
Merke: Befreit werden in der Blutuntersuchung leider nicht Blutbild und CRP, sondern der für die Hausarztpraxis irrelevante Procalcitoninwert. Bevor man aber nun die Ziffer wieder vergisst, sollte man sich bewusst machen, dass Abstriche und Urinkulturen ebenso ins Spektrum der 32004 gehören.
Das heißt, bei der Veranlassung von mikrobiologischen Untersuchungen sollte die Ziffer immer angesetzt werden – denn man wird diese ja nur mit der Frage nach einer antibiotischen Therapie veranlassen.
Tipp: Es kann sich lohnen, zum Quartalsende einen Suchlauf zu starten, bei welchen Patientinnen und Patienten mikrobiologische Untersuchungsergebnisse in die Akte übertragen wurden, ohne dass die 32004 im Quartal angesetzt wurde. An welchem Tag im Quartal die Ziffer eingetragen wurde, ist egal, sie gilt für den ganzen Behandlungsfall.
Eine weitere “anlassbezogene” Befreiungsziffer ist die 32006. Diese kann bei meldepflichtiger Erkrankung oder bei Verdacht auf eine solche angesetzt werden. Befreit sind etliche Blutwerte und Erregernachweise, auch im Stuhl (s. Laborspicker).
Der Spicker stellt Ausnahmeziffern die zugeordneten Laborwerte gegenüber – allerdings nur in Stichworten. So steht dort “Rheuma” für “rheumatoide Arthritis einschließlich Sonderformen und Kollagenosen unter immunsuppressiver oder immunmodulierender Langzeit-Basistherapie”. Die ausführlichen Texte finden Sie in der Legende.
Leider kann die 32006 nicht bei der Abklärung eines Rheuma-Verdachts angesetzt werden, sondern nur bei gesicherter Erkrankung unter Therapie.
Die häufigsten Befreiungsziffern mit den wichtigsten zugeordneten Werten stellt Tab. 1 dar.
Fazit
- Labor mit Sinn und Verstand veranlassen, nicht nach dem Gießkannenprinzip.
- Laborausnahmeziffern ansetzen, wenn die entsprechende Diagnose oder Situation zutrifft.
- Bei einem Patienten können mehrere Ausnahmeziffern fällig werden.
- Tragen Sie bei Dauerdiagnosen die Ziffern gleich bei der Anlage des Falls ein.
- Bei anlassbezogenen Ausnahmeziffern und Dauerdiagnosen lohnen sich Suchläufe zur Kontrolle am Quartalsende.