Die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat Änderungen im Hinblick auf die Anwendung von Azithromycin in der EU empfohlen, einschließlich der Streichung bestimmter Indikationen. Ziel ist es, den Einsatz des oft angewendeten Antibiotikums zu verbessern und das Risiko für Resistenzen zu minimieren, teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit.
Folgende Indikationen sollen demnach gestrichen werden, da die verfügbaren Wirksamkeitsdaten unzureichend sind und der Nutzen die Risiken nicht überwiegt:
- mittelschwere Akne vulgaris,
- Eradikation von Helicobacter pylori,
- Prävention von Exazerbationen bei eosinophilem und nicht-eosinophilem Asthma.
Änderungen bzw. Präzisierungen bezüglich der Anwendung betreffen insbesondere:
- Infektionen der oberen und unteren Atemwege wie akute bakterielle Sinusitis, akute Streptokokken-Tonsillitis und Pharyngitis, akute Exazerbationen einer chronischen Bronchitis und ambulant erworbene Pneumonie,
- sexuell übertragbare Infektionen wie Urethritis und Zervizitis, verursacht durch Chlamydia trachomatis oder Neisseria gonorrhoeae,
- Infektionen des weiblichen Genitaltrakts,
- Zahninfektionen,
- Behandlung und Prophylaxe von Infektionen durch Mycobacterium-avium-Komplex bei Personen, die mit HIV-1 leben.
Der EMA-Beschluss wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine Entscheidung treffen wird, die dann in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.
red
Quelle: Mitteilung des BfArM vom 23. Mai