Berlin. Mit einem kleinen Plus von durchschnittlich 1,6 Prozent sind die Umsätze der Niedergelassenen 2023 im Vergleich zu 2022 zwar leicht gestiegen – das Plus liegt jedoch deutlich unter der Inflationsrate, die das Statistische Bundesamt mit 5,9 Prozent angibt. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (5.6.) mit Verweis auf ihren Honorarbericht für das vierte Quartal 2023 mitgeteilt.
Da nun die Zahlen fürs letzte Quartal vorliegen, kann im Bericht auch eine Gesamtjahresbilanz gezogen werden: Der Umsatz der Hausärztinnen und Hausärzte legte 2023 demnach im Schnitt um 0,5 Prozent zu (auf rund 251.400 Euro). Ihr Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich um 4,3 Prozent auf 72,29 Euro.
Fachärztinnen und Fachärzte verbuchen ein Minus, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein deutlicheres Plus.
Wichtig: Der von der KBV errechnete Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen verwechselt. Dies ist jedoch keinesfalls gleichzusetzen. Vielmehr gehen von den Honorarumsätzen noch Kosten ab, beispielsweise Praxiskosten für Personal und Miete, aber auch Steuern. Das Nettoeinkommen beträgt laut KBV durchschnittlich nur 26,1 Prozent des Honorarumsatzes.
Steigende Praxiskosten fressen Gewinne auf
Im vierten Quartal 2023 sind die Honorarumsätze im Bundesdurchschnitt je Arzt und Psychotherapeut um 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal gestiegen (Hausärztinnen und Hausärzte: plus 2,9 Prozent). Der durchschnittliche Honorarumsatz lag demnach bei 61.830 Euro (64.468 Euro), hiervon müssen jedoch wie beschrieben Praxiskosten und Co abgezogen werden. Diese sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, worauf der Hausärztinnen- und Hausärzteverband beispielsweise im Zuge der Honorarverhandlungen immer wieder hingewiesen hatte.
Der Bericht zeigt dabei große Unterschiede, nicht nur zwischen den Fachgruppen, sondern auch zwischen den einzelnen Regionen. Über alle Fachgruppen hinweg sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mit den größten Zuwächsen die KV Mecklenburg-Vorpommern (+7,9 Prozent), die KV Niedersachsen (+4,6 Prozent), die KV Nordrhein (+4,1 Prozent) und die KV Rheinland-Pfalz (+4,1 Prozent).
Die einzige KV mit einem Rückgang des Honorarumsatzes je Arzt ist die KV Hamburg (-3,5 Prozent).
Streichen der Neupatientenregelung zeigt negative Folgen
Negativ auf die Honorarentwicklung hat sich laut KBV „insbesondere“ der Wegfall der Neupatientenregelung ausgewirkt. Sie sah vor, dass Ärzte alle Leistungen für neue Patienten extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt bekamen. Seit 1. Januar 2023 sind diese Leistungen wieder in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) enthalten und unterliegen folglich einer Mengenbegrenzung.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte dies scharf kritisiert und wiederholt eine Wiedereinführung der Neupatientenregelung gefordert.
Die Gesamtvergütung stieg dem Bericht zufolge im Jahr 2023 um 2,6 Prozent auf bundesweit rund 45,4 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in der GKV. Von diesen 45,4 Milliarden Euro entfielen 17,4 Milliarden Euro auf Leistungen, die die Krankenkassen extrabudgetär bezahlen müssen, zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Die gedeckelte MGV umfasste 28 Milliarden Euro.