Autogenes Training nach EBMErst K.o. für Hausarztpauschalen abwägen
Hausärzte mit einer Qualifikation zur Erbringung übender Verfahren dürfen Kurse in autogenem Training anbieten. Das müssen Sie bei der Abrechnung beachten.
Hausärzte mit einer Qualifikation zur Erbringung übender Verfahren dürfen Kurse in autogenem Training anbieten. Das müssen Sie bei der Abrechnung beachten.
Das müssen Sie bei der Abrechnung von Schulunfällen beachten.
Die nächste Überarbeitung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes steht an. Trotz vielfacher Lippenbekenntnisse scheint auch diesmal eine angemessene Vergütung zuwendungsintensiver Medizin weiter außen vor zu bleiben,
Telefongespräche mit Patienten sind im Regelfall pauschal abgegolten. Für Ausnahmefälle enthält der EBM aber Abrechnungsvorschriften, die sich rechnen können.
Zum zweiten Mal wird bei der Vergütung der Videosprechstunde nachgebessert, um diese für Ärzte attraktiver zu machen. Doch sinnvolle Änderungen werden gleich wieder ausgebremst, sagt Dr. Gerd W. Zimmermann.
Wie das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) umgesetzt werden soll, haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband kompliziert geregelt. Dies wirft für die Praxis viele Fragen auf, die "Der Hausarzt" so weit wie möglich beantwortet.
Die neuen Heilmittel-Vorgaben werden als Entlastung für Arztpraxen vermittelt. Die Entrümpelung der Richtlinie hat aber auch gravierende Nachteile, meint Experte Dr. Gerd W. Zimmermann. So könnten einige Änderungen das Regressrisiko steigern.
Nach der Einigung von der Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Krankenkassen gibt es deutliche Sieger und Verlierer im Hinblick auf die Honorarvorgaben für 2020.
Für die Verordnung häuslicher Krankenpflege gilt seit Kurzem eine neue Richtlinie. Dr. med. Gerd W. Zimmermann führt aus, was beachtet werden muss, um Abrechnungen später nicht bereuen zu müssen.
Für zwei Jahre soll die Videosprechstunde finanziell gefördert werden. Das müssen Sie bei der Durchführung und Abrechnung beachten.
Ab 2020 wird die Leichenschau höher vergütet. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung mit einigen Ziffern für Zusatzvergütungen.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.