Zimmermann rechnet ab“Selbst weniger Regress ist zuviel”

Unüberschaubare Kataloge, entfallene Beratung - die KVen sollten bei neuen Prüfregeln regional nachbessern.
Unüberschaubare Kataloge, entfallene Beratung - die KVen sollten bei neuen Prüfregeln regional nachbessern.
In den kommenden Monaten wird sich einiges tun bei der Rezeptvergabe. Laut Gesetzgeber soll damit die Regressgefahr sinken. Ob das in der Praxis ankommt ist eher unklar.
Im April sind gleich mehrere Neuerungen bei der Abrechnung von Arzneimitteln in Kraft getreten. Ebenfalls neu geregelt wurde die Handhabung der Klinikentlassungen.
Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung für Hausärzte. Zusätzlich gibt es nahezu täglich neue bürokratische Regelungen seitens G-BA und KBV. "Der Hausarzt" fasst die neuesten Abrechnungsbeschlüsse für Sie zusammen.
Bei den neuen Zeitvorgaben zur Abrechnung der Leichenschau herrscht oft Unklarheit über den Bezugspunkt der zeitlichen Rahmenvorgaben. Viele meinen, sie bezögen sich auf die Untersuchung der Leiche. Richtig ist etwas anderes.
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen wird neu geregelt. Im Gepäck hat die Reform einen riesigen Mehraufwand für Hausärzte.
Mit der 01434 EBM werden Telefonate mit Patienten aufgewertet. Sie gilt für Haus- und Kinderärzte im zweiten Quartal 2020. Weitere Änderungen bei der Kodierung von Corona sorgen aber erstmal für Verwirrung und bedeuten wohl zusätzlichen Aufwand.
Mit der Erweiterung des Budget scheint der Bewertungsausschuss auf den ersten Blick eine angemessene Antwort auf den von der Pandemie verursachten Mehraufwand gefunden zu haben. Auf den zweiten Blick offenbaren sich aber viele Unklarheiten.
Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst zu einer Behandlung fahren konnten, erhielten die Fahrtkosten von der Krankenkasse erstattet - sofern diese sie vorher genehmigte. das hat sich nun geändert.
März ist "Darmkrebs-Monat": Hausärzte können dies nutzen, um Patienten auf die Vorsorge hinzuweisen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie zur medizinischen Fußpflege erweitert.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.