Für Pflegebedürftige bringt die Anwendung von Kinästhetik, also der Lehre von der Bewegungsempfindung, keine gesundheitlichen Vor- oder Nachteile. Zu diesem Ergebnis kommen Forschende unter der Leitung des Instituts für Allgemeinmedizin am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf sowie des Instituts für Sozialmedizin der Universität zu Lübeck nach ihrer Analyse der vorherrschenden Studienlage.
Die Aussagekraft der Studien sei zudem wegen methodischer Mängel eingeschränkt, schlussfolgern sie für einen ThemenCheck-Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
“Methodisch hochwertige Studien, die den Nutzen für beruflich Pflegende untersuchen, fehlen ganz.” Der Nutzen oder Schaden von Kinästhetik in der pflegerischen Bewegungsförderung für bewegungseingeschränkte Menschen und für beruflich Pflegende bleibe somit unklar. Angestoßen hatte die Untersuchung eine Bürgerin, die selbst in der Pflege tätig ist.