Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Serie "Kinder- und Jugendvorsorge" Teil 8Jugendgesundheitsuntersuchung J1

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sollen zur Früherkennung von Krankheiten beitragen, welche die körperliche, geistige oder psychosoziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen können. Ebenso sind Hinweise auf Kindeswohlgefährdung durch Misshandlung oder Vernachlässigung relevante Untersuchungsinhalte.

Auch wenn der Jugendliche noch nicht volljährig ist, unterliegt die J1-Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht.

Nach einem längeren Zeitraum seit der letzten U-Untersuchung sollten Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren und die Eltern auf die Jugendgesundheitsuntersuchung, die J1 angesprochen werden. Sie ist ein vertrauliches Beratungs- und Untersuchungsangebot für Jugendliche, welche sie auch allein wahrnehmen können.

Auch wenn der Jugendliche noch nicht volljährig ist, unterliegt die J1-Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Denn neben der körperlichen Untersuchung mit Beurteilung der pubertären Entwicklung und Überprüfung des Impfstatus, können auch persönliche Fragen über Hautprobleme, Essstörungen, Suchtmittelgebrauch, sportliche Aktivität, Sexualität und Verhütung sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld besprochen und geklärt werden.

Zu Beginn jeder Untersuchung sollte im Rahmen der Anamnese der Gesundheitszustand des Jugendlichen und der Impfstatus überprüft werden. Hier kann vorab ein Fragebogen ausgehändigt werden, der ausgefüllt zur J1 mitgebracht wird. Der Fragebogen, den die Arbeitsgruppe hausärztliche Pädiatrie entwickelt hat, kann über das Kindersonderheft auf www.hausarzt.link/kinderheft erworben werden.

Jede Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchung umfasst einen gründlichen Ganzkörperstatus mit Erhebung der Körpermaße (Größe, Gewicht) um festzustellen, ob Unter- oder Übergewicht vorliegt. Dies ist von essenzieller Bedeutung um bei Bedarf über Themen wie Magersucht oder Adipositas zu sprechen und den Jugendlichen Hilfe anzubieten.

Zur weiteren Beurteilung gehören die Haut (Akne, Atopie, auffällige Muttermale), die Auskultation von Herz und Lunge mit Beurteilung von Herz- und Atemfrequenz, die Messung des Blutdrucks, sowie die Palpation des Abdomens. Bei der Inspektion des äußeren Hals sollte auf eine Vergrößerung der Schilddrüse geachtet werden. Bei bekannter familiärer Hypercholesterinämie kann eine Laboruntersuchung bei der J1 durchgeführt werden.

Auf Fehlhaltungen achten

Das Skelettsystem ist während der Wachstumsphase für die Entstehung von Krankheiten wie Morbus Scheuermann, Skoliose und Epiphyseolysis capitis femoris disponiert. Aus diesem Grund sollte bei der körperlichen Untersuchung die Beweglichkeit der großen Gelenke geprüft, Asymmetrien der Wirbelsäule (Skoliose) ausgeschlossen und auf Fehlhaltungen (Haltungstest nach Matthiass) geachtet werden.

Das frühzeitige Erkennen von Fehlhaltungen ist die wichtigste Prävention gegen die Entwicklung von bleibenden Haltungsschäden. Die Skoliosediagnostik umfasst

  • die Inspektion des Lots der Wirbelsäule,
  • den Gleichstand von Schulter und Becken und
  • den Vorbeugetest zur Beurteilung von Rippenbuckel und Lendenwulst.

Pubertätsentwicklung überprüfen

Da bei der J1-Untersuchung die Pubertätsstadien beurteilt werden, ist “Fingerspitzengefühl” gefragt. Vor Untersuchungen an den Genitalregionen sollte die Notwendigkeit und der Ablauf der Untersuchung erklärt werden, ggf. sollten die Eltern mit eingebunden werden.

Die Untersuchung der Genitalien sollte nur mit Einverständnis der Jugendlichen durchgeführt werden. Die Praxis zeigt, dass viele Jugendliche diese ablehnen – und das sollte auch akzeptiert werden. Man kann dann in einem Gespräch über die Stadien der Pubertätsentwicklung aufklären und z.B. bei den Jungen nachfragen, ob beide Hoden im Skrotum tastbar sind.

Zur Überprüfung der Pubertätsentwicklung gehört die Beurteilung der Schamhaarentwicklung, bei Mädchen die Brustentwicklung und bei Jungen die Entwicklung und Auffälligkeiten an Penis (Phimose) und Hoden. Desweiteren sollte über ein regelmäßiges, selbstständiges Abtasten der Hoden aufgeklärt werden, um Veränderungen frühzeitig festzustellen. Zur Beurteilung von körperlichen Entwicklungsstadien dienen die Tanner-Stadien.

Über HPV-Impfung aufklären

Nach Abschluss der Untersuchung und Feststellung eventueller Gesundheitsstörungen wird der Jugendliche und nach Absprache, die Bezugsperson über das Ergebnis informiert. Hier können noch bestehende Fragen geklärt und ggf. weitere Beratungsgespräche angeboten werden.

Der Impfstatus sollte auf Vollständigkeit überprüft und Nachholimpfungen sollten durchgeführt werden. Zwischen 9 und 14 Jahren wird auch die HPV-Impfung von der Ständigen Impfkommission empfohlen. Geimpft werden sollten alle Mädchen und Jungen zweimal, HPV-Nachholimpfungen sind bis zum 18. Geburtstag möglich, dann allerdings mit 3 Injektionen.

Mögliche Interessenkonflikte: Die Autorin hat keine deklariert.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.