Corona-TestsKostenpauschale für Antigentests erhöht

Zum 18. Dezember 2021 wurde die Corona-Testverordnung angepasst. Sie sieht eine Anhebung der Kostenpauschale für Antigentests vor - rückwirkend und bis Ende Januar 2022.
Zum 18. Dezember 2021 wurde die Corona-Testverordnung angepasst. Sie sieht eine Anhebung der Kostenpauschale für Antigentests vor - rückwirkend und bis Ende Januar 2022.
Im Transplantationsgesetz wurde die Beratung zur Organ- und Gewebespende durch die Hausärzteschaft verankert, die Regelung tritt am 1. März 2022 in Kraft. Eine Aufnahme dieser Leistung in den EBM wurde jetzt beschlossen.
Die A245 GOÄ können Praxen nur noch bis 31. Dezember für erhöhte Hygienemaßnahmen abrechnen. Danach gibt es zwar eine neue Analogregelung. Doch diese ist schlechter vergütet.
Sollten Sie an den Feiertagen Notdienst haben, erfahren Sie hier, wie dieser am besten abzurechnen ist.
Die Pandemie hat Deutschland weiter fest im Griff. Grund genug für den Bewertungsausschuss, einige Corona-Sonderregelungen weiter zu verlängern. "Der Hausarzt" hilft, den Überblick zu behalten.
Viele Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gelten für Vertragsärztinnen und -ärzte jetzt bis Ende März. Eine Übersicht.
Zu Beginn der Pandemie wurden immer wieder Ausnahmeregelungen an die epidemische Lage nationaler Tragweite gekoppelt. Am 25. November endet sie, was ändert sich damit für Praxisteams? Was verfällt und was bleibt?
Für Hygienekosten bekommen Vertragsarztpraxen nun einen Punktaufschlag auf einige Pauschalen.
Nun tauchen in der kälteren Jahreszeit auch wieder vermehrt fieberhafte Atemwegsinfekte auf. Diese gilt es, von anderen Infekten abzugrenzen.
Eine Patientin kommt in die Praxis mit zunächst unspezifischen Symptomen. Genaue Untersuchungen führten zur Diagnose chronische Hepatitis C. So rechnen Sie ab.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden einige Abrechnungsregelungen im Bereich der Videosprechstunde angepasst und zeitlich befristet. Einzelne Leistungen wurden verlängert, andere sind bereits nicht mehr abrechenbar.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.