Berlin. Zum Höhepunkt der Grippewelle in Deutschland fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz einen besseren Impfschutz der Bevölkerung. „Bis heute übernehmen nicht alle Krankenkassen die wichtige Vierfach-Impfung”, kritisiert Vorstand Eugen Brysch. „Gezahlt wird häufig nur der halb so teure Dreifach-Wirkstoff.” In einem Beitrag für die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (28. Februar) betonte Brysch: „Dabei fehlt der Dreifachimpfung ein entscheidender Influenzastamm, der für zahlreiche, teils schwerwiegende Erkrankungen verantwortlich ist.”
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hatte die Vierfach-Impfung gegen Grippe erst kürzlich empfohlen. Bisher wurden Vier- und Dreifachimpfstoffe gleichrangig angesehen. Die Änderung der Empfehlung mitten in der Impfsaison sorgte wie berichtet teils für große Verwirrung.
Mehr als 35.000 Grippefälle registriert
Im Unterschied zur Dreifach- richtet sich die Vierfach-Impfung auch gegen die Yamagata-Linie der Influenza-B-Erreger. Sie macht laut RKI etwa 75 Prozent aller Grippefälle aus. Dennoch biete auch die Dreifach-Impfung guten Schutz, betonte RKI-Sprecherin Susanne Glasmacher. Bei der derzeitigen Grippewelle liege die Wirksamkeit aller Impfungen zusammen bei 46 Prozent. Das sei angesichts der üblichen Schwankungsbreite von 20 bis 60 Prozent schon recht gut.
Der Zeitpunkt der von Brysch geäußerten Kritik ist in der Tat ungewöhnlich. Denn die Grippewelle hat in Deutschland bereits ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. In der achten Kalenderwoche registrierte das Robert Koch-Institut mehr als 35.000 Grippefälle, hieß es am Mittwoch (28. Februar). Mindestens 216 Menschen starben nachweislich nach einer Influenza-Infektion – vorwiegend Menschen im Seniorenalter, die oft Vorerkrankungen hatten.
Eilverfahren für “solche Gefährdungssituationen”
Brysch kritisierte, heute seien gerade chronisch und schwerstkranke Menschen beim Grippeschutz auf das Wohlwollen ihrer Krankenkasse angewiesen. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Entscheidung über die Vierfach-Impfung erst im April treffen wolle, sei viel zu spät für die diesjährige Grippesaison. „Deshalb muss der Gesetzgeber für solche Gefährdungssituationen ein Eilverfahren einführen.”
Zur Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie hat der G-BA regelhaft drei Monate ab der Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin Zeit.
Bislang habe der G-BA die Empfehlungen der STIKO in der „weit überwiegenden Anzahl der Fälle eins zu eins in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen”, erklärte der unparteiische GBA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken dazu. Deshalb bestehe kein Anlass zu Spekulationen über eine Nichtumsetzung. Für die von Brysch geäußerte Kritik gäbe es in der kommenden Grippesaison damit keinen Anlass mehr.