Berlin. Der Bundesrat spricht sich für die Einführung des Grundsatzes “Nur Ja heißt Ja” im Sexualstrafrecht aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, fand in der Länderkammer am Freitag (10.7) eine Mehrheit. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt.
In Deutschland gilt aktuell das “Nein heißt Nein”-Modell: Betroffene müssen demnach aktiv ihre Ablehnung zu einer sexuellen Handlung deutlich machen. Damit entstünden aktuell Lücken in Situationen, in denen Menschen unfähig seien, einen entgegenstehenden Willen zu äußern, heißt es in der Entschließung der Länder.
Aus Angst nicht handlungsfähig
Zudem zeigten kriminalistische Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Strafverfolgung, dass Opfer von Übergriffen oft aus Angst handlungsunfähig seien oder in eine Art Schockstarre verfielen („Freeze“), begründen die Länder die Forderung.
Das Forum Hausärztinnen des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes setzt sich seit 2024 für die “Ja heißt Ja”-Regelung als gesetzliche Grundlage ein. “Vergewaltigungen finden meist innerhalb von Beziehungen statt, wenn zwischen den Partnern ein Machtgefälle existiert”, betont Forums-Sprecherin und Hausärztin Dr. Nadja Jesswein. “Nicht alle Opfer sind aus Angst vor den Konsequenzen dazu in der Lage, explizit nein zu sagen.”
Quelle: dpa
