Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

StudienergebnisseADHS-Verordnungen bei Erwachsenen nehmen zu

In mehreren europäischen Ländern steigen die Verschreibungen von ADHS-Medikamenten seit 2010 an. Während die Verschreibungshäufigkeit zwischen 2010 und 2023 in Großbritannien und den Niederlanden deutlich stieg (GB: von 0,12 auf 0,39 Prozent; NL: von 0,67 auf 1,56 Prozent), gab es in Deutschland eine weniger starke Zunahme. Hier stiegen die Verschreibungen in der Bevölkerung von 0,14 (2010) auf 0,16 Prozent (2012), sanken 2017 wieder auf 0,14 Prozent und stiegen bis 2023 erneut auf 0,23 Prozent. Das berichtet ein Team, das nationale Datenbanken analysiert hat.

Für Deutschland basiert die Analyse auf der Datenbank “IQVIA Disease Analyzer Germany” und umfasst 46.414 Personen ab drei Jahren. Die Daten stammen aus der Praxissoftware von Niedergelassenen (Allgemeinmediziner und andere Fachärzte).

In allen Ländern nahmen die Verschreibungen bei Erwachsenen und vor allem Frauen zu. So stieg in Deutschland die Verschreibungshäufigkeit bei 18- bis 24-jährigen Frauen von 0,07 auf 0,37 Prozent und bei Frauen über 25 Jahren von 0,009 auf 0,07 Prozent, berichtet das Team. Insgesamt erhalten zwar immer noch mehr Männer als Frauen ein ADHS-Medikament, der Unterschied nimmt aber ab.

Fazit für die Praxis: Einige Experten zeigen sich von der Entwicklung beunruhigt, andere sehen eher eine Unterversorgung, die sich nun bessert: “Es ist nicht überraschend, dass die Verschreibungen insgesamt zunehmen, zumal es insbesondere im Erwachsenenalter eine erhebliche Unterversorgung gibt, die sich nur allmählich bessert. Auch wissen wir, dass wir von einer Unterdiagnostizierung bei Mädchen und Frauen ausgehen müssen. Genau bei Erwachsenen und beim weiblichen Geschlecht gab es die deutlichsten Zunahmen, was für eine gewisse Verbesserung der Versorgung spricht”, erklärt etwa Prof. Marcel Romanos, Uniklinikum Würzburg, gegenüber dem “Science Media Center” (SMC).

Prof. Hanna Christiansen, Universität Marburg, sieht die Entwicklung sehr viel kritischer: “In Deutschland wird zu viel verordnet und dies auf Basis mangelnder Evidenz zur Wirksamkeit beziehungsweise sogar negativen Befunden. Dieser Diskurs “ADHS = neurobiologische Störung = medikamentöse Behandlung‘ muss dringend vom Kopf auf die Füße gestellt werden.”

red

Quellen: 1. doi 10.1016/j.lanepe.2025.101556 , 2. Mitteilung des SMC vom 22. Januar

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.