Regresse bei der Heilmittelverordnung können schnell teuer werden. Mit den BVB- und LHM-Diagnosen lässt sich das aber meist umgehen. Seit Januar gibt es hierbei zwei relevante Änderungen, die die "Rauchenden Köpfe" auch in die Heilmittel-Spicker eingearbeitet haben.
Streng genommen gibt es kein Heilmittelbudget mehr: Die Wirtschaftlichkeit wird nach jeweiligen Regelungen der KV-Bereiche überprüft.
Einen Heilmittelregress kann man mit geschickter Anwendung der Diagnosen des besonderen Verordnungsbedarfs (BVB) und des langfristigen Heilmittelbedarfs (LHM) in vielen Fällen umgehen. Um im Praxisalltag auftretende Unsicherheiten aufzulösen, kann es helfen, die Grundsätze der Heilmittelverordnung zu verstehen.
Änderungen: Was gibt es Neues seit Januar?
Die befristete Aufnahme der Diagnose Lipödem in die Liste des BVB für die Lymphdrainage wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
Der ICD für den postoperativen Zustand hat sich geändert. Bisher war dies der ICD Z98.8G. Dieser wird nun untergliedert in “Z98.80 – Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers” sowie “Z98.88 – Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen”. Für Heilmittelverordnungen bedeutet das: In Fällen, in denen nach Operationen die Heilmittelbehandlung für sechs Monate als BVB gilt, muss unbedingt der korrekte ICD angesetzt werden. Die “Rauchenden Köpfe” haben die Heilmittel-Spicker entsprechend aktualisiert.
Grundsätzliches: So funktioniert das mit den Heilmitteln
Streng genommen gibt es kein Heilmittelbudget mehr, sondern die Wirtschaftlichkeit wird nach unterschiedlichen Regelungen der verschiedenen KV-Bereiche überprüft (Übersicht unter www.hausarzt.link/zndMe; Stand April 2024). Meist wird hier der Vergleich mit dem Fachgruppendurchschnitt herangezogen.
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