Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sollen zur Früherkennung von Krankheiten beitragen, welche die körperliche, geistige oder psychosoziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen können. Ebenso sind Hinweise auf Kindeswohlgefährdung durch Misshandlung oder Vernachlässigung relevante Untersuchungsinhalte.
Auch wenn der Jugendliche noch nicht volljährig ist, unterliegt die J1-Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht.
Nach einem längeren Zeitraum seit der letzten U-Untersuchung sollten Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren und die Eltern auf die Jugendgesundheitsuntersuchung, die J1 angesprochen werden. Sie ist ein vertrauliches Beratungs- und Untersuchungsangebot für Jugendliche, welche sie auch allein wahrnehmen können.
Auch wenn der Jugendliche noch nicht volljährig ist, unterliegt die J1-Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Denn neben der körperlichen Untersuchung mit Beurteilung der pubertären Entwicklung und Überprüfung des Impfstatus, können auch persönliche Fragen über Hautprobleme, Essstörungen, Suchtmittelgebrauch, sportliche Aktivität, Sexualität und Verhütung sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld besprochen und geklärt werden.
Zu Beginn jeder Untersuchung sollte im Rahmen der Anamnese der Gesundheitszustand des Jugendlichen und der Impfstatus überprüft werden. Hier kann vorab ein Fragebogen ausgehändigt werden, der ausgefüllt zur J1 mitgebracht wird. Der Fragebogen, den die Arbeitsgruppe hausärztliche Pädiatrie entwickelt hat, kann über das Kindersonderheft auf www.hausarzt.link/kinderheft erworben werden.
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