Berlin. Der an die Omikron-Variante LP.8.1 angepasste Comirnaty®-Impfstoff ist seit Kurzem in der Europäischen Union zugelassen und kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden.
Eine erste Auslieferung des angepassten mRNA-Impfstoffs an die Praxen soll laut Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) am 15. September erfolgen. Dazu reichen Ärztinnen und Ärzte ihre Bestellung bis Dienstag, 9. September, 12 Uhr, bei der Apotheke ein. Eine Bestellung ist wie bisher wöchentlich möglich, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet.
Allerdings wird auch für LP.8.1 kein Bezug von Einzeldosen möglich sein, die Vakzine steht nur in Mehrdosenbehältnissen bereit. Das ZEPAI weist daher ausdrücklich darauf hin, dass der Bund weiterhin keine Regressansprüche erheben werde, wenn bei bedarfsgerechter Bestellung oder sorgfältiger Terminplanung Impfstoffdosen verfallen oder weniger als zum Beispiel sechs Impfstoffdosen aus einem Mehrdosenbehältnis entnommen würden. Regressansprüche der Krankenkassen können laut ZEPAI nicht entstehen, da der Bund den Impfstoff zentral beschaffe und weiterhin kostenlos zur Verfügung stelle.
Nach Angaben des ZEPAI steht der neue Impfstoff in drei Dosierungen zur Verfügung:
- für Personen ab 12 Jahren (Fertiglösung, Mehrdosenbehältnisse mit 30 Mikrogramm/Dosis, insgesamt 6 Dosen),
- für 5- bis 11-Jährige (Fertiglösung, Mehrdosenbehältnis mit 10 Mikrogramm/Dosis, insgesamt ebenfalls 6 Dosen) sowie
- für Säuglinge und Kleinkinder ab 6 Monaten bis 4 Jahre (Konzentrat, 3 Mikrogramm/Dosis, nach Verdünnen mit NaCl insgesamt 3 Dosen).
Eine Abrechnungsziffer (GOP 88349 mit den Suffixen A, B, R, V, W, X) wird ab dem 1. September zur Verfügung stehen, meldet die KBV.
Laut ZEPAI stelle der Bund mit der Verfügbarkeit der an LP.8.1 angepassten Comirnaty®-Impfstoffprodukte die Auslieferungen der an JN.1 und KP.2 angepassten Impfstoffprodukte ein.
red