Berlin/Straßburg. Nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt hat sich in Frankreich ein Mensch mit dem Chikungunya-Virus angesteckt. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilte, wurde die insbesondere von der asiatischen Tigermücke übertragene Infektion bei einem Menschen im Elsass nachgewiesen, der sich ausschließlich südlich von Straßburg in den Gemeinden Lipsheim und Fegersheim aufgehalten habe – etwa sechs bis sieben Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Dort habe er sich offenbar durch den Stich einer infizierten Mücke infiziert.
In den vergangenen Wochen waren bereits sechs weitere lokale inländische Chikungunya-Fälle in Frankreich entdeckt worden, die meisten davon nahe der Mittelmeerküste.
Zwei Impfstoffe verfügbar
Chikungunya-Fieber geht mit Symptomen wie hohem Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen einher, erinnert das RKI. Die meisten Infizierten erholen sich vollständig, oft schon nach einer Woche. Gefährlicher ist das Virus für chronisch Kranke sowie für Schwangere und Säuglinge. Todesfälle sind aber äußerst selten.
Im vergangenen Jahr wurde in Deutschland der Impfstoff Ixchiq® zugelassen, im Februar 2025 folgte der Impfstoff Vimkunya®. Wegen vereinzelter Berichte über schwere Nebenwirkungen bei älteren Menschen wird Ixchiq® aber derzeit von der Europäischen Arzneimittelagentur überprüft und sollte vorerst nicht an Menschen über 65 Jahre verimpft werden (Hausärztliche Praxis berichtete).
In Frankreich wie auch in Deutschland kämen momentan viele infizierte Reisende aus Ländern mit großen Chikungunya-Ausbrüchen zurück, vor allem aus Mauritius und dem französischen Überseegebiet La Réunion, berichtet das Robert Koch-Institut im aktuellen “Epidemiologischen Bulletin”. In Deutschland wurden laut RKI von April bis Juni bislang 75 Chikungunya-Fälle registriert. Sie seien offenbar ausnahmslos reiseassoziiert und betrafen demnach insbesondere Rückkehrer aus Mauritius (33 Prozent), La Réunion (29 Prozent) und Sri Lanka (9 Prozent).
Überträgermücke auch in Deutschland verbreitet
Eine räumliche Ausbreitung von Chikungunya ausgehend vom Straßburger Fall sei möglich, aber nicht wahrscheinlich, hieß es. Die Behörden ergriffen Maßnahmen, um weitere Fälle zu finden und die Stechmücken im Umfeld der identifizierten Fälle zu bekämpfen. Der Fall zeige aber, dass auch auf der deutschen Rheinseite und möglicherweise in weiteren Regionen Deutschlands durch das Vorhandensein von Tigermücken und hohen Temperaturen die Bedingungen für eine lokale Übertragung des Chikungunya-Virus gegeben seien.
Tigermücken kommen mittlerweile in weiten Teilen Frankreichs bis an die deutsche Grenze vor. In Deutschland sind die Mücken in Baden-Württemberg und im Rhein-Main-Gebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz weit verbreitet, darüber hinaus aber auch punktuell in Bayern, Thüringen, Berlin und Nordrhein-Westfalen, erklärte das Robert Koch-Institut.
Empfehlungen für Ärzteschaft und Bevölkerung
Während der Stechmückensaison in Deutschland sind laut RKI u. a. folgende Maßnahmen sinnvoll, um autochthone Übertragungen von Chikungunya-Virus (und Dengue-Virus) zu vermeiden:
- Die Ärzteschaft in der Region sollte bei Menschen mit unklarem Fieber mit oder ohne Hautausschlag und Gelenkschmerzen auch ohne Reiseanamnese Infektionen wie Chikungunya oder Dengue-Fieber in Betracht ziehen und frühzeitig aussagekräftige Labortests auf diese Erreger anfordern, um autochthone Infektionen mit diesen stechmückenübertragenen Erregern auch in Deutschland früh erkennen.
- Lokale Gesundheitsbehörden sollten gemeldete reiseassoziierte Fälle von Chikungunya oder Dengue-Fieber, die in Deutschland virämisch (gewesen) sein könnten, auf Kontakt zu Vorkommen von Aedes albopictus im Umfeld überprüfen und ggf. autochthone Übertragungsfälle aktiv suchen.
- Reisende in bekannte Ausbruchsgebiete könnten eine Impfung gegen Chikungunya rechtzeitig vor Reiseantritt erwägen.
- In der aktuellen Situation sei es kurzfristig wirksamer, dass ungeimpfte Reiserückkehrende aus Risikoregionen unabhängig vom eventuellen Vorliegen von Symptomen auch zuhause noch zwei Wochen weiter Mückenschutz betreiben – vor allem in Gebieten, wo Vorkommen von Aedes albopictus bekannt sind.
- Bürgerinnen und Bürger können auf eigenen Grundstücken gegen Mückenbrutplätze vorgehen (z.B. auch kleinste stehende Gewässer vermeiden, leeren und/oder mückendicht verschließen).
Quelle: dpa/red