Berlin. Aktuelle Genomsequenzanalysen des Konsiliarlabors für Diphtherie deuten auf einen deutschlandweiten Ausbruch von Diphtherie mit Bakterien vom Sequenztyp ST-574 hin.
Betroffen sind insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen, darunter geflüchtete Menschen, Menschen in Wohnungslosigkeit, Menschen, die Drogen konsumieren, Ungeimpfte sowie ältere, vorerkrankte Personen. Das berichtet das Robert Koch-Institut im aktuellen Epidemiologischen Bulletin.
Besonderheiten der aktuellen Fälle
Im Vergleich zu den Diphtherie-Fällen in den vergangenen Jahren ist demnach auffällig, dass:
- mittlerweile auch weitere vulnerable Bevölkerungsgruppen und nicht mehr ausschließlich geflüchtete Menschen betroffen sind,
- es vermehrt Fälle von respiratorischer Diphtherie gibt, die zum Teil auch schwer oder tödlich verlaufen,
- die Übertragungen innerhalb Deutschlands erfolgt sind.
Der Sequenztyp ST-574 wurde in Deutschland erstmals im Herbst 2022 im Rahmen eines europaweiten Ausbruchs importierter Diphtherie identifiziert, bei dem Menschen betroffen waren, die geflüchtet und neu in Deutschland ankommen waren. “Aktuelle Genomsequenzanalysen zeigen nun allerdings, dass mehrere Isolate aus unterschiedlichen Regionen und Bevölkerungsgruppen genetisch sehr eng verwandt sind, sodass von einer vermehrten Übertragung innerhalb Deutschlands ausgegangen werden muss”, berichtet das RKI.
Genetische Übereinstimmungen mit Isolaten aus mindestens einem Nachbarstaat deuteten zudem darauf hin, dass sich der Ausbruch nicht allein auf Deutschland beschränkt.
126 Fälle bis Ende April gemeldet
Bis zum 28. April 2025 wurden bundesweit 126 Fälle mit dem Sequenztyp ST-574 registriert: 55 Fälle in 2022, 49 in 2023, 18 in 2024 und bislang mindestens 4 Fälle in 2025. Der Großteil der Fälle umfasst geflüchtete Menschen, mittlerweile sind aber auch weitere vulnerable Bevölkerungsgruppen betroffen.
Unter den aktuelleren Fällen zeigen sich anhand der Genomsequenzanalysen laut RKI zwei Sub-Cluster mit überwiegend Einheimischen:
- Sub-Cluster 1: Seit Juni 2023 wurden mindestens 15 Fälle mit Hautdiphtherie identifiziert. Diese betrafen vorrangig Menschen in Wohnungslosigkeit, die sich im Raum Frankfurt am Main aufhalten, und Menschen aus anderen Regionen, die Kontakt zu diesem Lebensumfeld hatten.
- Sub-Cluster 2: Seit Januar 2024 sind mindestens 10 Diphtherie-Fälle aus Berlin und anderen Bundesländern dokumentiert. 5 Fälle von Hautdiphtherie traten bei wohnungslosen Menschen in Berlin auf. 5 weitere Fälle von respiratorischer Diphtherie wurden bestätigt, darunter 3 Todesfälle: ein ungeimpftes Kind in Brandenburg, eine Pflegeheimbewohnerin in Sachsen und eine aus Polen eingereiste Pflegekraft in Niedersachsen, die sich vermutlich in Polen angesteckt hatte.
Empfehlungen des RKI
Das RKI macht darauf aufmerksam, dass Diphtherie wieder vermehrt auftritt, sowohl in Form einer Hauptdiphtherie als auch als respiratorische Diphtherie. Medizinischem Personal, diagnostischen Laboren und Mitarbeitenden im öffentlichen Gesundheitsdienst werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Diagnostik: Nach dem kulturellen Nachweis sollte immer eine PCR auf das Vorhandensein des Diphtherie-Toxin-Gens durchgeführt werden. Bei Labormeldungen von Corynebacterium diphtheriae mit Nachweis für das Diphtherie-Toxin-Gen sollte eine weitere, kostenfreie Diagnostik am Konsiliarlabor für Diphtherie (LGL Bayern) veranlasst werden.
- Beprobung: Bei Verdacht sollte vor Beginn einer Antibiose sowohl tiefe Rachenabstriche als auch Hautabstriche abgenommen werden.
- Vorgehen bei bestätigter Infektion: Bei bestätigten Fällen sollten Maßnahmen gemäß dem RKI-Ratgeber durchgeführt werden, u. a. die Identifikation von engen Kontaktpersonen. Dabei sollte die Lebenssituation berücksichtigt werden, siehe etwa die RKI-Empfehlungen zum Management von Ausbrüchen in Gemeinschaftsunterkünften und zum Infektionsschutz im Kontext Wohnungslosigkeit.
- Impfungen: Der Impfstatus der betroffenen Personen und engen Kontaktpersonen sollte erhoben werden. Bei unbekanntem oder unvollständigem Impfschutz sollten Impfungen gemäß STIKO-Empfehlungen angeboten werden (s. Kasten unten). Erkrankte sollten nach Genesung eine Impfung erhalten. Enge Kontaktpersonen sollten eine einmalige Impfung gegen Diphtherie erhalten, sofern die jüngste Diphtherie-Auffrischungsimpfung mehr als fünf Jahre zurückliegt; bei unvollständiger oder fehlender Grundimmunisierung sollte diese vervollständigt bzw. begonnen werden. Cave: Das gilt besonders für Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchenden nach ihrer Ankunft in Deutschland: Die Diphtherie-Impfung gehört zum priorisierten Impfangebot.
red
Quelle: Epid Bull 18/25