Patientinnen und Patienten online einzuschreiben, ist heute bundesweit in fast allen Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) möglich.
Konkret geschieht dies in folgenden vier Schritten:
- Die Patienten-Teilnahmeerklärung wird mit Hilfe der Software ausgedruckt. Das erfolgt automatisch in zweifacher Ausführung – ein Exemplar zur Archivierung für die Praxis, eines für die Versicherten. Beide Exemplare werden vom Arzt und dem Patienten unterschrieben und mit einem Praxisstempel versehen – genauso wie beim Offline-Einschreibeverfahren.
- Der Ausdruck enthält einen TE-Code, der jetzt in die Patienten-Einschreibemaske der Software eingegeben wird. Die Unterschrift des Patienten wird durch Abhaken bestätigt.
- Die Übermittlung an das HÄVG-Rechenzentrum erfolgt im Anschluss online. Das spart Papier und Postwege, außerdem können so Fehler bei der Bedruckung der HZV-Belege vermieden werden. Die Patientendaten werden zudem verschlüsselt und somit noch sicherer versendet.
- Eine Übermittlungsmeldung zeigt, dass die Daten angekommen sind und geprüft werden.
Zum Quartalswechsel erhalten HZV-Praxen dann pro HZV-Vertrag einen Informationsbrief zum Patiententeilnahmestatus. Hierin sind alle Personen aufgeführt mit der Information, ob und ab wann sie teilnehmen dürfen.
Normalerweise kommt der Brief per Post und die Praxis muss die Teilnahmeinformationen händisch in die Software überführen, damit die HZV-Abrechnung erfolgen kann.
Wenn HZV-Teilnehmende im Arztportal registriert sind, ist der Prozess leichter: Die Informationsbriefe werden dann direkt im digitalen Postfach bereitgestellt und die Informationen zum aktuellen Patiententeilnahmestatus können mithilfe eines Codes direkt in die Praxissoftware übertragen werden.
red