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AbrechnungNachweis Virusinfektion: EBM Nr. 01865 weiter abrechenbar

Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie kann die EBM Nr. 01865 zum Nachweis einer Hepatitis-B oder -C-Virusinfektion abgerechnet werden. Diese Möglichkeit wurde nun bis Ende 2028 verlängert.

Die Abrechnung der EBM Nr. 01865 wurde verlängert.

Mainz. Die EBM Nr. 01865 (13.01 Euro bzw. 105 Punkte) wurde ursprünglich befristet bis zum 31.12.2025 in den EBM aufgenommen, erklärt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz auf ihrer Website.

Alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr haben einmalig Anspruch auf die Untersuchung.

Keine gehäufte Abrechnung

Die Annahme, dass alle Versicherten diese Testung schnell in Anspruch nehmen, habe sich nach Abrechnungsdaten nicht bestätigt. Deshalb habe der Bewertungsausschuss beschlossen, die Abrechnung der 01865 bis Ende 2028 zu erlauben.

Eine Prüfung, ob die Leistung danach weiter abrechenbar ist, soll bis zum 30.9.2028 erfolgen.

Sofern das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht beanstandet, tritt dieser nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. red

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