© Jürgen Fälchle - stock.adobe.com Lungenfunktionstest nötig? Die Leistung ist in keinem Alter obligat; ab 60 Jahren jedoch fakultativ enthalten und daher nicht über die 03330 abzurechnen.
Mythos 5: Die Anamnese-Zeit kann nicht “genutzt” werden.
Werfen wir nun einen Blick auf die medizinischen Inhalte der Prä-Op: Worauf achten wir bei Anamnese und körperlicher Untersuchung? Bei gut bekannten Patienten können wir die Gelegenheit nutzen, die Vorgeschichte in unserer Akte hinsichtlich schweren Erkrankungen und Allergien sowie sozialer Situation zu ergänzen, bei Neupatienten ist dies natürlich besonders wichtig.
Tipp : Es gibt keinen Abrechnungsausschluss zu einer zeitgleich durchgeführten Gesundheitsuntersuchung nach 01732!
Allergien sollten unbedingt erfragt und vermerkt werden, ebenso die Versorgungssituation zu Hause: Müssen Treppen überwunden werden? Wer kann einkaufen? Wer hilft in den ersten Tagen bei der Körperpflege? Dies gilt natürlich abhängig von der Art der geplanten Operation.
Bei der körperlichen Untersuchung ist insbesondere auf Anzeichen für pulmonale oder kardiale Einschränkungen zu achten wie Dyspnoe, Rasselgeräusche, Ödeme, Halsvenenstauung etc.
Wichtig : Wem das Prozedere relativ aufwändig erscheint, sollte sich vor Augen führen, dass die Vergütung in allen Altersgruppen über der Quartalspauschale liegt!
Haben Sie Fragen zur Abrechnung oder Praxisführung? Mailen Sie der Redaktion: info@medizinundmedien.eu
Sie erhalten zeitnah eine persönliche Antwort. Allgemein relevante Themen werden anonymisiert veröffentlicht.
Hinter den “Rauchenden Köpfen” stecken vier Praxiserfahrene, die sich unermüdlich dafür einsetzen, die Bürokratie im Praxisalltag zu minimieren: Dr. Sabine Frohnes, Dr. Christoph Claus, Moritz Eckert und Timo Schumacher. Aus ihrer Feder stammen etwa die bekannten EBM- und GOÄ-Spicker. Tipps zu Abrechnung und Regressschutz publizieren sie in jeder Ausgabe von “Der Hausarzt”.
Mythos 6: Die Befundmitteilung ist “Dienst nach Vorschrift”.
Was genau “Befundmitteilung” bedeutet, ist nicht so genau definiert. Wir meinen: pragmatisch, je nach Risikoprofil. Der 23-jährige, kerngesunde junge Mann, den wir zu einer Emmert-Plastik zum Chirurgen schicken, braucht weniger Befundmitteilung als der 79-jährige KHK-Patient mit Anaphylaxie-Vorgeschichte vor einer Knie-OP.
Im ersten Fall reicht vielleicht ein kurzer Befund-Text auf der Überweisung aus: “aus hausärztlicher Sicht ambulante OP möglich, keine Allergien, keine wesentlichen Vorerkrankungen, keine Medikation, guter AZ”. Im zweiten Fall geben wir einen zweiseitigen Arztbrief mit, in dem außer dem Untersuchungsbefund (EKG und Labor, körperliche Untersuchung, Blutdruck, BMI) auch die Anamnese erwähnt wird – Vorerkrankungen, Allergien, ggf. soziale Situation – und unbedingt der aktuelle Medikationsplan abgedruckt wird.
Tipp : Dies sollte man sich über Textbausteine für die Dokumentation in der Akte und Brief-Vorlagen, die diese automatisiert übernehmen, so leicht wie möglich machen.
Solche ausführlichen Arztbriefe geben wir manchmal auch einem Patienten als Kopie für die eigenen Unterlagen mit, da es gute Zusammenfassungen seiner gesundheitlichen Lage sind – für Weiterbehandler etc.
Mythos 7: Postoperative Betreuung kann immer abgerechnet werden.
Da es hier häufig zu Verwechslungen kommt, sei es zur Unterscheidung noch einmal aufgeführt: Die postoperative Betreuung nach 31600 EBM (17,69 Euro) kann nur auf Überweisung durch den Operateur abgerechnet werden. Dieser darf nur bei Eingriffen aus dem Kapitel 31.2 des EBM eine entsprechende Überweisung ausstellen, dann kann die Leistung in der Hausarztpraxis einmalig innerhalb von 21 Tagen postoperativ abgerechnet werden.
Vielerorts kommen Patientinnen und Patienten in die Hausarztpraxis zum Fadenzug etc., ohne dass eine Überweisung vorliegt. Dann hat entweder der Operateur die postoperative Leistung bereits selbst geltend gemacht, oder es handelt sich um Eingriffe, die nicht in den entsprechenden Kapiteln stehen. Bei stationären Eingriffen kann leider keine Überweisung ausgestellt werden.
Es steht in unserem Ermessen, ob wir den Patienten dann zum Operateur zurückschicken, oder ob wir die Leistung im Rahmen der Quartalspauschale dennoch erbringen, ohne sie abrechnen zu können.
Mythos 8: Bei der Op in der eigenen Praxis ist kein Platz für die Prä-Op.
Was viele nicht wissen: Nicht nur brauchen wir keine Überweisung vom Operateur für die präoperative Untersuchung, zusätzlich kann die Leistung auch vor Operationen, die wir selbst in unseren Praxen erbringen, erbracht und abgerechnet werden!
Die 02300 bis 02302 EBM sind je nach Umfang einer durchgeführten Operation nicht kostendeckend, wenn man das sterile Material sowie die Arbeitszeit von Hausärztin und MFA rechnet. Erbringt man jedoch im Vorfeld die Operationsvorbereitung, sieht dies schon viel besser aus und erhält in vielen Hausarztpraxen die Vielfalt der Leistungen.
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Hinter den “Rauchenden Köpfen” stecken vier Praxiserfahrene, die sich unermüdlich dafür einsetzen, die Bürokratie im Praxisalltag zu minimieren: Dr. Sabine Frohnes, Dr. Christoph Claus, Moritz Eckert und Timo Schumacher. Aus ihrer Feder stammen etwa die bekannten EBM- und GOÄ-Spicker. Tipps zu Abrechnung und Regressschutz publizieren sie in jeder Ausgabe von “Der Hausarzt”.
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Tab.: Übersicht über die Leistungsinhalte