Die Landesregierung in Thüringen hat ein Gesetz zur Errichtung eines Krebsregisters auf den Weg gebracht. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen für den Aufbau und Betrieb des Registers geschaffen werden. Dazu zählen auch Regelungen zum Datenschutz. Laut Landesregierung soll das Register von einer Zentralstelle in Jena und an fünf Tumorzentren geführt werden. Alle Bundesländer wurden Anfang 2013 mit dem Krebsfrüherkennungs-und -registergesetz (KFRG) verpflichtet, klinische Krebsregister einzurichten. Der Thüringer Gesetzentwurf wurde Ende Oktober von der Landesregierung in Erfurt beschlossen und dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet.