Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Serie DeximedWas ändert sich mit der neuen Leitlinie zum Basalzellkarzinom?

Die Lebenszeitprävalenz für ein Basalzellkarzinom liegt in Mitteleuropa bei über zehn Prozent. Nicht selten wird eine verdächtige Hautveränderung zunächst in der Hausarztpraxis vorgezeigt oder zufällig entdeckt. Hausärztinnen und Hausärzte sollten also verdächtige Läsionen erkennen können, um eine weitere Abklärung zu veranlassen.

Basalzellkarzinom: Mit der Dermatoskopie liegen Sensitivität und Spezifität jeweils über 90 Prozent.

Laut der neuen Leitlinie ist die Bezeichnung Basaliom obsolet. Stattdessen soll der Begriff Basalzellkarzinom verwendet werden, weil er die potenzielle Aggressivität des Tumors unterstreicht. Der Tumor wächst bekanntlich lokal infiltrierend und destruierend. Er metastasiert nur sehr selten. Basalzellkarzinome und Plattenepithelkarzinome sind Patientinnen und Patienten eher unter der Bezeichnung “weißer Hautkrebs” geläufig.

Neben den bekannten Ursachen, wie chronische und intermittierend hohe UV-Exposition, Immunsuppression oder ionisierende Strahlung, sollten auch medikamentöse Ursachen in Betracht gezogen werden. Vielfach wurde darauf hingewiesen, dass Hydrochlorothiazid (HCT) die Entwicklung von nicht-melanozytärem Hautkrebs begünstigt. Die Verdachtsdia-gnose kann allein durch Inspektion und ggf. Dermatoskopie gestellt werden.

Mit der Dermatoskopie liegen Sensitivität und Spezifität jeweils über 90 Prozent. Um Sie bei der Blickdiagose zu unterstützen, finden Sie zahlreiche Abbildungen zum Befundvergleich in unserem Deximed-Artikel unter www.hausarzt.link/sP8YU. Weitere Abbildungen bietet die Seite www.hausarzt.link/k5obM. Die Diagnosesicherung erfolgt histologisch, entweder durch eine Biopsie oder eine therapeutische Exzision.

Als Therapie der ersten Wahl soll den Betroffenen eine operative Entfernung mit histologischer Kontrolle der vollständigen Resektion im Gesunden angeboten werden. Der Sicherheitsabstand ist abhängig vom Rezidivrisiko. Bei hohem Rezidivrisiko soll eine mikroskopisch kontrollierte Exzision erfolgen. Die Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, z. B. der Lokalisation.

Die sogenannte H-Zone (hohes Rezidivrisiko) umfasst Nase, Augenlider, Augenbrauen, periorbitale Bereiche, Lippen, Kieferwinkel, Schläfe, Ohren, Hände, Füße und Genitale. Topische Verfahren kommen bei älteren multimorbiden Patientinnen und Patienten, kleinen oberflächlichen Niedrigrisiko-Basalzellkarzinomen, Kontraindikationen gegen eine Operation oder auf Patientenwunsch in Betracht.

Der Vorteil liegt unter anderem in der möglichen Anwendung von Externa zuhause. Nachteilig ist die fehlende histologische Kontrolle. Infrage kommen Imiquimod 5%-Creme und 5-Fluoruracil 5%-Creme. Weitere Alternativen sind die fotodynamische Therapie, Kryochirurgie und Laserverfahren.

Konkrete Empfehlungen zur Nachsorge

Neu sind die konkreten Leitlinien-Empfehlungen zur Nachsorge, die vermutlich noch nicht flächendeckend und konsequent umgesetzt werden: Bei isolierten chirurgisch therapierten Basalzellkarzinomen sowie bei niedrigem Rezidivrisiko sollte die Nachsorge nach sechs Monaten zum Ausschluss eines Lokalrezidives erfolgen, dann einmal jährlich.

Multiple Basalzellkarzinome, hohes Rezidivrisiko, lokal fortgeschrittene und/oder metastasierte Basalzellkarzinome erfordern eine Verlaufskontrolle alle drei Monate. Wenn mehr als zwei Jahre kein neues Basalzellkarzinom oder Rezidiv aufgetreten ist, reicht die Nachsorge einmal jährlich. Patientinnen und Patienten sollen zur regelmäßigen Selbstinspektion angeleitet werden, um Basalzellkarzinome möglichst frühzeitig zu entdecken.

Wichtigste Maßnahme zur Primärprä-vention ist die konsequente Vermeidung starker UV-Exposition, insbesondere bei Personen mit erhöhtem Risiko sowie Säuglingen und Kindern. Zur Sekundärprävention bei Z. n. Basalzellkarzinom kann laut Leitlinie Nicotinamid (Vitamin B3) eingesetzt werden.

Ein Hautkrebsscreening alle zwei Jahre wird in der Leitlinie Prävention von Hautkrebs empfohlen. Allerdings haben DEGAM und DGHNO ein Sondervotum eingebracht: Da die Mortalität an Hautkrebs in Deutschland seit der Einführung des Hautkrebsscreenings nicht gesunken ist, soll kein anlassloses Screening angeboten werden.

Es ist anzunehmen, dass die Sonneneinstrahlung in Mitteleuropa infolge des Klimawandels zunimmt. Umso wichtiger ist eine konsequente Aufklärung über effektiven Sonnenschutz.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.