Berlin. Kostenlose Corona-Schnelltests sollen vorerst noch bis Ende Februar 2023 möglich bleiben – aber in kleinerem Umfang als bisher. Zunächst hatte das Bundesgesundheitsministerium geplant, die Tests sogar bis 7. April weiter zu ermöglichen. Dieser Vorschlag scheint aber in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium gekippt worden zu sein.
Gratis soll es “Bürgertests” bei Teststellen unter anderem weiterhin vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen geben, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur 5. Änderung der Corona-Testverordnung hervorgeht. Möglich bleiben soll dies auch für Tests, mit denen man sich nach einer Corona-Infektion mit Bescheinigung “freitesten” kann.
Weniger Geld für Schnelltests
Zugleich sollen Vergütungen für Testanbieter gesenkt werden. Dies soll PoC-Schnelltests betreffen, die aktuell überwiegend noch Testzentren anbieten. Die Regierung begründete in ihrem ersten Änderungsvorschlag vom 15. November die Senkung damit, dass inzwischen weniger Zeit für die Aufklärung zu den Test gebraucht werde und auch die Sachkosten der Tests gesunken seien.
Der ursprüngliche Plan der Regierung sah vor, dass Leistungsanbringer nicht mehr 2,50 sondern 2 Euro pro selbst beschafftem Schnelltest oder Test zur Eigenanwendung erhalten sollten. Die Leistungen rund um den Abstrich für den Schnelltest sollten demnach von 7 auf 6 Euro sinken.
“3 Euro-Tests” sollen wegfallen
Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) sagte am Dienstag (22.11.): “Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen.” Kostenlos blieben Antigen-Schnelltests deswegen für Personal in medizinischen Einrichtungen, für Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie Personen, die in ambulanten Pflegediensten tätig sind.
Mehrere Bürgertests, die derzeit mit drei Euro Zuzahlung aus eigener Tasche möglich sind, werden laut dem Entwurf aber künftig nicht mehr auf Staatskosten zu bekommen sein – etwa vor Konzertbesuchen, Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen. Die bisherigen Regelungen laufen an diesem Freitag aus. Die neuen sollen bis 28. Februar 2023 befristet sein. Vor allem für die Abrechnungsprüfungen und Finanzierung der Leistungen aus Bundesmittel war die erneute Verlängerung der in der Testverordnung vorgegebenen Zeiträume nötig, erläutert die Bundesregierung im Entwurf. (jvb)
Quelle: dpa