Gießen. Hüftprobleme sind laut einem aktuellen Gerichtsurteil bei Profi-Handballern keine Berufskrankheit. Es gebe hierzu keine medizinisch gesicherten Kenntnisse, teilte das Sozialgericht in Gießen in einem am Dienstag (6.2.2018) veröffentlichten Urteil (Az. S 1 U 28/16) mit. Mehrere tausend entsprechende Sportler seien versichert, doch es gebe nur vier entsprechende Anzeigen.
Geklagt hatte ein im Jahr 1985 geborener Mann, der seit seiner frühen Kindheit Handball spielte und zehn Jahre lang Profi war. Er verlangte, dass die Berufsgenossenschaft seinen Hüftschaden als Berufskrankheit anerkennen und ihm eine Entschädigung zahlen solle. Das lehnte diese jedoch ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Unversicherte Zeiten als Jugendspieler in einer Sportart, die später als Beruf ausgeübt werde, fänden im Berufskrankheitenrecht keine Berücksichtigung, urteilte das Gericht. Liege zwischen dem Beginn der versicherten Tätigkeit als Handballprofi und der erstmaligen Diagnose der Hüfterkrankung ein Zeitraum von weniger als zwei Jahren, bestehe auch kein “Anfangsverdacht” eines ursächlichen Zusammenhangs, der Anlass für weitere Ermittlungen des Gerichts bieten würde.
Quelle: dpa/lhe