Berlin. Für jede Stufe der Notfallversorgung in Kliniken legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mindestanforderungen fest.
Dazu gehören insbesondere Art und Anzahl von Fachabteilungen, Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie zeitlicher Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen.
Je nach Einordnung in eine Stufe hat eine Klinik Anspruch auf unterschiedlich hohe Zuschläge.
Stufe der “Nicht-Teilnahme”
Zu den bislang drei etablierten Stufen der stationären Notfallversorgung (Basis, erweitert und umfassend) kommt nun eine vierte der “Nicht-Teilnahme” hinzu.
Diese etwas verwirrende Bezeichnung ist für Kliniken vorgesehen, die keine der Anforderungen der drei anderen Stufen erfüllen.
Im Notfall erste Hilfe
Sie müssen im Notfall erste Hilfe leisten und müssen auch bestimmte Mindestvorgaben erfüllen. Der Beschluss des G-BA mit den genauen Details wird derzeit noch bearbeitet, erklärt der G-BA auf Anfrage von Hausärztliche Praxis zu den Mindestanforderungen Kliniken der „Nicht-Teilnahme“.
Die Kliniken der “Nicht-Teilnahme” müssen mit Abschlägen rechnen. Die Höhe der Zu- und Abschläge vereinbaren die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung. at
