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Hausarztzentrierte Versorgung Gemeinsam stark im Verbund

Hausärztinnen und Hausärzte, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, kennen sowohl die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) als auch das HÄVG Rechenzentrum. Ab sofort gilt: Aus zwei mach eins.

Für noch bessere HZV-Prozesse aus einer Hand werden die HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG und ihre Tochtergesellschaft, die HÄVG Rechenzentrum GmbH, zusammenwachsen. Ab sofort treten die beiden Unternehmen gemeinsam unter dem Namen HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (kurz: HÄVG) auf.

Bisher kümmerte sich die HÄVG um die Ausgestaltung und Umsetzung der HZV-Verträge, das Rechenzentrum um die HZV-Abrechnungen – nun vereint die HÄVG alle Aufgaben unter einem Dach.

Ziel dieser Fusion ist es, Abläufe zu vereinfachen, Ressourcen effizienter zu nutzen und die HZV-Ärztinnen und -Ärzte als Vertragspartner noch besser zu unterstützen. Es werden also alle Kräfte gebündelt, um die Versorgung im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung nachhaltig zu stärken.

Was bedeutet das für die HZV-Praxen?

Die gewohnten Abläufe bleiben für die Praxen gleich. Die Praxisberatungen, die Einschreibung und auch die Abrechnung läuft für die Teilnehmenden wie gewohnt weiter, lediglich der Abrechnungsdienstleister ist nun die HÄVG. Handlungsbedarf für Praxen liegt in der Informationspflicht gegenüber den eingeschriebenen Versicherten.

Wichtig in der Praxis: Dafür müssen die Praxen nicht jeden Patienten oder Patientin einzeln ansprechen, ein Aushang in der Praxis für ein Jahr, der den teilnehmenden Praxen automatisch von der HÄVG zugesandt wurde, genügt. Dieser informiert die Patientinnen und Patienten darüber, dass die HÄVG nun die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung in der HZV ist. Diese Veränderung erfordert datenschutzrechtlich eine Information. Alle an der HZV teilnehmenden Praxen wurden bereits postalisch darüber im Detail informiert.

Die Praxen, die immer noch offline ihre Patientinnen und Patienten einschreiben, dürfen ab dem 1. Juli ausschließlich die neuen Einschreibebelege mit der Kennziffer #9393# mit der türkisen Umrandung nutzen. Alle alten, ungenutzten HZV-Belege (Vordrucke) sollten umgehend vernichtet werden (s. Abb. rechts).

Klare Empfehlung für Online-Einschreibung

Für alle Praxen, die bereits die Online-Einschreibung nutzen, sowie die Praxen in Baden-Württemberg, wo die Einschreibung der Patientinnen und Patienten in das Hausarztprogramm bereits heute ausschließlich online erfolgt, ändert sich am Ablauf nichts.

Die aktualisierte “Teilnahmeerklärung Versicherter” steht wie gewohnt im HZV-Modul der Praxissoftware zur Verfügung. Die Gefahr, versehentlich veraltete oder ungültige Belege zu verwenden, besteht hier nicht. Vor allem aber vereinfacht und beschleunigt die Online-Variante den Versicherten-Einschreibeprozess erheblich.

red

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